Gstättengasse: Alkoholverbot fix

In der Gstättengasse in der Salzburger Altstadt zwischen Klausentor und Gstättentor darf ab Oktober an Wochenenden auf der Straße kein Alkohol mehr getrunken werden. Das beschloss nun der Stadtsenat. So sollen lärmgeplagte Anrainer entlastet werden.

Anrainer oberhalb der Lokale in der Gstättengasse, am Ursulinenplatz und am Anton-Neumayr-Platz klagen seit Monaten über viel zu laute, betrunkene Nachtschwärmer und Schlägereien in der Gstättengasse. Ab Anfang Oktober soll damit Schluss sein: Denn dann gilt in diesem Bereich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 0.00 und 6.00 Uhr im Freien ein absolutes Alkoholverbot.

Gstättengasse und Anton Neumayr Platz in der Stadt Salzburg bei Nacht

Schaumburg-Lippe

In der Gstättengasse gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 0.00 und 6.00 Uhr künftig ein Alkoholverbot

Strafen bis 300 Euro

Nach dem Vorbild Rudolfskai ist dann auch die Mitnahme von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum verboten. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 300 Euro. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt will zudem die Einhaltung der Sperrstunden und der Jugendschutzbestimmungen verstärkt kontrollieren. Manche Wirte und deren Gäste hätten den Bogen überspannt, begründete Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) das neue Alkoholverbot: „Wir müssen zum Schutz der Anrainer einschreiten.“

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