Schulverbot für Jugendliche: Kein Verständnis

Für Kopfschütteln sorgt die Entscheidung des Bildungsministeriums, dass 37 jugendliche Asylwerber in Salzburg das vierte Schuljahr der Neuen Mittelschule nicht freiwillig wiederholen dürfen, um sich besser zu integrieren.

Das Ministerium untersagte ja, dass ausländische Schüler ohne Zeugnis freiwillig das zehnte Schuljahr besuchen. Denn das Gesetz verbiete, dass jugendliche Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse die vierte Klasse Neue Mittelschule wiederholen. Knackpunkt dabei: Die Flüchtlinge sind außerordentliche Schüler ohne Zeugnis. Die Direktoren bedauern jetzt, dass sie den betroffenen Schülern kein Zeugnis mit lauter „nicht genügend“ ausstellten - denn dann dürften sie die Klasse wiederholen.

„Überfallsartiges“ Verbot, zur Schule zu gehen

Bildungs- und Integrationsexperten sprechen von einem Rückschritt - so wie Waltraud Krassnig vom Clearinghouse Salzburg, wo junge Flüchtlinge betreut werden: „Für die Integration ist es ganz wichtig, in eine österreichische Schule zu gehen. Sie lernen so unser System kennen, wie eine österreichische Schule funktioniert. Dazu kommen die ganzen Bildungsinhalte und das Kennenlernen von österreichischen Jugendlichen. Sie kommen in Kontakt, schließen Freundschaft und lernen die Sprache.“

Erst am ersten Schultag erfuhren die Jugendlichen, dass sie nicht mehr weiter in die Neue Mittelschule gehen dürfen, schildert Krassnig: „Das ist überfallsartig gekommen. Wir wissen nicht, wie es weitergehen kann. Es braucht unbedingt Schulungsmaßnahmen, Pflichtschulabschlussplätze, Basisbildungsplätze.“

Ministerin will Gesetz ändern

Der Landesschulrat setzt alle Hoffnungen auf Verhandlung mit dem Bildungsministerium. Ministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) selbst sagt, sie versuche jetzt, das Gesetz zu ändern - damit jugendliche Flüchtlinge, die in die Schule gehen wollen, das auch können.

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