FPS erhält statt FPÖ Parteienförderung

Die Freie Partei Salzburg Liste Karl Schnell (FPS) hat vor dem Landesverwaltungsgericht einen Etappensieg gegen die FPÖ errungen. Es geht um die Parteienförderung des Landes Salzburg, die laut Urteil jetzt der FPS und nicht mehr der FPÖ zusteht.

Im Juni 2015 hatte die FPÖ auf Antrag von Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache den langjährigen Salzburger FPÖ-Obmann Schnell und den damaligen Landesobmann Rupert Doppler aus der Partei ausgeschlossen. Fünf von sechs Landtagsabgeordneten, zwei Nationalratsabgeordnete und ein Bundesrat wurden ebenso ausgeschlossen und folgten Schnell, der dann mit seinen Mitstreitern die FPS gründete. Zahlreiche Ortsgruppen folgten Schnell und seinen Abgeordneten.

760.000 Euro für ein Jahr

Es folgten unzählige gegenseitige Klagen der beiden Gruppierungen, in einer davon geht es um die Parteienförderung des Landes. Jetzt sprach das Landesverwaltungsgericht die Parteienförderung 2016 der FPS zu. Es handele sich immerhin um rund 760.000 Euro für ein Jahr, so Schnell.

„Für uns bedeutet dies, dass wir weiterarbeiten können. Wir sind damals als freiheitliche Partei - das darf ich inzwischen ja nicht mehr sagen - angetreten und haben erfolgreiche Wahlen geschlagen. Plötzlich ist dann Herr Strache mit (Andreas) Schöppl und Co. gekommen - und zwei Drittel der Parteileute wurden einfach weggeputscht. Daher ist es nur logisch und verständlich, dass die Entscheidung so gefallen ist. Das ist im Sinne der Demokratie, und ich bin froh darüber.“

Karl Schnell

ORF

Verspürt Genugtuung über das Urteil: FPS-Landesobmann Karl Schnell

FPÖ geht zum VfGH

Das Urteil hätten nur die FPS und das Land Salzburg als auszahlende Stelle bekommen, sagte Landesverwaltungsgerichtspräsidentin Claudia Jindra-Feichtner. Die FPÖ habe gar kein Recht, dieses Urteil zu beeinspruchen, so der frühere FPÖ-Obmann und Rechtsanwalt Schöppl. Dennoch erhebe die FPÖ Anspruch auf die Parteienförderung und habe das bereits beim VfGH deponiert. Auf dieses Urteil warte man noch, so Schöppl weiter.

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