Lamprechtshöhle: Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt gegen die Betreiberin der Lamprechtshöhle in St. Martin bei Lofer (Pinzgau). Der Höhlenverantwortlichen werden fahrlässige Körperverletzung und Gemeingefährdung vorgeworfen.

Sieben Urlauber waren am 5. August vier Stunden lang wegen Hochwassers in der Lamprechtshöhle eingeschlossen. Ein kleiner Bub wurde von den Wassermassen aus der Höhle gespült und erlitt dabei Abschürfungen. Die restlichen sieben eingeschlossenen Urlauber waren unterkühlt und zum Teil leicht verletzt - mehr dazu in Sieben Eingeschlossene aus Höhle befreit (salzburg.ORF.at; 5. 8. 2016).

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch, dass geprüft wird, ob das Warnsystem der Höhle ausreichend ist und die Betreiberin die Schauhöhle früher hätte schließen müssen.

Aus der Lamprechtshöhle gerettet Urlauber mit Höhlenrettern

ORF

Sieben Urlauber waren stundenlang in der überfluteten Höhle eingeschlossen

Frühwarnsystem ausreichend?

Hochwasser kommt in der Lamprechtshöhle immer wieder vor. Aus diesem Grund ist die Schauhöhle mit einem Wasserfrühwarnsystem ausgestattet. Dieses schlägt Alarm, wenn der Wasserpegel in der Höhle gefährlich hoch wird. Das Warnsystem hätte auch am 5. August rechtzeitig reagiert, sagte die Betreiberin. Bis das Wasser einen gefährlich hohen Pegelstand entwickelt, hätten die Besucher noch 40 Minuten Zeit, um zum Höhlenausgang zu gehen. Dieser Zeitpolster ist laut Höhlenbetreiberin ausreichend. Doch am 5. August dürften die Wassermassen zu groß gewesen sein. Zwei Meter tiefes und reißendes Wasser versperrte den Urlaubern den Rückweg.

Ähnliche Vorfälle gab es in der Lamprechtshöhle schon öfter, zuletzt vor drei Jahren, am 28. August 2013. Damals saßen 26 Gäste stundenlang in der Höhle fest - mehr dazu in Flut in Höhle: Wasseranstieg nicht vorhersehbar (salzburg.ORF.at; 29.8.2013).

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Sieben Urlauber waren am 5. August stundenlang wegen Hochwassers in der Lamprechtshöhle eingeschlossen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gemeingefährdung.

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