Registrierkassen: Wirte protestieren gegen Ausnahmen

Wegen der Ausnahmen für Feste von politischen Parteien bei der Registrierkassenpflicht gehen nun Wirte auf die Barrikaden. Sie sehen sich massiv benachteiligt und wollen klagen. Unterstützung bekommen sie von Verfassungsrechtler Heinz Mayer.

Jurist Mayer spricht wörtlich von einem „unverschämten Griff in die Taschen der Bürger“, weil der Staat auf Einnahmen verzichten müsse. Der Ärger unter den Wirten ist groß. Politische Organisationen wie beispielsweise die Junge ÖVP oder die Sozialistische Jugend erhalten künftig bei ihren Festen die gleichen Vorteile wie Vereine.

Mayer: „Verfassungswidrige Bevorzugung“

Das bedeutet, dass sie ihre Feste jeweils 72 Stunden pro Jahr ohne Registrierkassenpflicht abhalten können, bis zu einer Umsatzgrenze von 15.000 Euro. Das seien zehn Feste pro Jahr, kritisiert Ernst Pühringer, Sprecher der Salzburger Wirte.

Der Verfassungsexperte Heinz Mayer hat dazu im Auftrag der Wirtschaftskammer ein Gutachten erstellt. Fazit: Es sei verfassungswidrig, wenn Parteien mit Vereinen gleichgestellt und steuerlich begünstigt werden.

„Indirekte Parteienfinanzierung“

Mayer betont, das sei eine indirekte Parteienfinanzierung auf Kosten der Steuerzahler: „Weil sich der Staat Einnahmen entgehen lässt und die politischen Parteien damit begünstigt. Das ist unverschämt.“ Im Gegensatz zu Organisationen politischer Parteien müssen Wirte und Gastronomen alle Vorschriften aus Gewerberecht und Arbeitnehmerschutz einhalten und volle Steuern zahlen. Sie kündigen nun Klagen an.

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