Biennale 2017 wird auf 2018 verschoben

Das Musikfestival Salzburg Biennale wird um ein Jahr verschoben. Grund dafür sei das Gerichtsverfahren gegen den Rektor des Mozarteums, Siegfried Mauser, erklärten die Verantwortlichen.

Es sei nicht vorhersehbar, wie viel Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch vergehe. Deswegen könne die Biennale 2017 nicht wie geplant durchgeführt werden, sagte der Vorsitzende des Kuratoriums der Biennale, Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden zur Austrian Presse Agentur (APA). „Die Biennale wird auf 2018 verschoben.“ Man wolle das endgültige Urteil abwarten.

Festival für zeitgenössische Musik

Im November des Vorjahres präsentierte Mauser seine Ideen für das Festival 2017. Das Programm solle an die erste Biennale unter Hans Landesmann im Jahr 2009 anschließen und einen Mix aus authentisch/zeitgenössischer und ethnischer Musik darstellen, erläuterte Mauser. Geplant war die Uraufführung einer Kammerversion der Oper „La Cubana“ von Hans Werner Henze und Hans Magnus Enzensberger - mehr dazu in: Biennale verbindet Avantgarde mit Volksmusik (salzburg.ORF.at; 26.11.2015)

Auf Anfrage der APA, ob eine Auflösung von Mausers Vertrag angedacht ist, erklärte am Mittwoch eine Sprecherin der Salzburg Biennale, dass das noch nicht entschieden sei.

Mauser derzeit beurlaubt

Das Amtsgericht München sprach Mauser am vergangenen Freitag wegen sexueller Nötigung einer Professorin schuldig und verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Seine Verteidiger kündigten an, das Urteil zu bekämpfen. Mauser ist derzeit als Rektor des Mozarteums beurlaubt - mehr dazu in: Nach Urteil: Mozarteum-Rektor bleibt beurlaubt (salzburg.ORF.at; 17.5.2016)

Abberufungsverfahren gegen Rektor eingeleitet

Von Seiten des Unirats wurde aber die Einleitung eines Abberufungsverfahrens eingeleitet. Das wurde mit dem Unverzüglichkeitsgrundsatz begründet. Dies sei formal notwendig, um sich rechtlich abzusichern, erläuterte der Sprecher des Unirates.

Wenn man einen Grund für ein Abberufungsverfahren erkenne, aber nicht sofort handle, könne das beispielsweise in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen jemanden ausgelegt werden. Der Universitätsrat habe am Mittwoch auch den Senat ersucht, eine Stellungnahme bis zum 24. Mai abzugeben. Die Einbeziehung dieses Gremiums ist im Universitätsgesetz zwingend vorgesehen. Der Ausgang des Abberufungsverfahrens sei offen, hieß es von den Zuständigen.