Daten, Fakten zur Bundespräsidentenwahl
Gerald Lehner
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Am 24. April haben in Stadt und Land Salzburg insgesamt 528 Wahllokale geöffnet. Diese Zahlen hat am Samstag das Amt der Salzburger Landesrgierung veröffentlicht.
Wer am Wahltag für den Besuch im Wahllokal verhindert ist, kann sich bei seiner Gemeinde - schriftlich bis 20. April oder mündlich bis 22. April - eine Wahlkarte ausstellen lassen.
Wahlkarten auch für Auslandsösterreicher
Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl erfolgen. Auch Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Weitere Details und Informationen zur Bundespräsidentenwahl in Stadt und Land Salzburg sind im Web unter salzburg.gv.at/wahl_bund zu finden.