Sessellift-Bügel zu früh geöffnet: Geldstrafe

Weil zwei Niederländer den Sicherheitsbügel eines Sessellifts in Flachau (Pongau) zu früh geöffnet hatten und ein achtjähriger Bub aus Wien deshalb rund fünf Meter in die Tiefe stürzte, bekamen sie jetzt Geldstrafen von 1.380 und 2.100 Euro.

Das Urteil in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung und „Imstichlassens eines Verletzten“ wurde am Dienstag rechtskräftig. Ein achtjähriger Bub, der an einem Skikurs teilnahm, hatte bei dem Unfall am 4. Februar 2015 einen Bruch des Unterarms und Abschürfungen im Gesicht erlitten.

Er war mit den beiden ihm unbekannten Niederländern im Alter von 51 und 63 Jahren mit dem Sechser-Sessellift auf das Grießenkar gefahren. Nahe der Bergstation öffneten die beiden Erwachsenen den Sicherheitsbügel noch vor dem Auffangnetz. Der Achtjährige rutschte durch das Öffnen des Bügels nach vorne, fiel vom Sessel und landete im Tiefschnee.

Bergstation des Starjet Sessellifts in Flachau

ORF

Der Unfall passierte vor mehr als einem Jahr kurz vor der Bergstation des Starjets 1 in Flachau

Verletztem Kind offenbar nicht geholfen

Ermittlungen zufolge halfen die Niederländer dem verletzten Kind nicht, sondern fuhren einfach zu einer anderen Liftstation ab. Sie wurden einen Tag nach dem Unfall in dem Skigebiet ausgeforscht. Zu ihrer Rechtfertigung gaben sie vor der Polizei an, sie seien davon ausgegangen, dass dem Buben bereits geholfen worden sei, da sich schon mehrere Personen bei dem Verletzten eingefunden hätten.

Mit dem Fall hat sich am Dienstag ein Berufungssenat des Landesgerichtes Salzburg auseinandergesetzt, nachdem die Beschuldigten gegen das Urteil vom 2. Juli 2015 des Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau berufen hatten. Damit blitzten die Niederländer jedoch ab. Der Senat unter Vorsitz von Richter Michael Schalwich kam wie das Erstgericht zu dem Schluss, dass der Sicherheitsbügel völlig unvermutet für den Buben viel zu früh geöffnet worden.

Berufungsgericht bestätigte Ersturteil

Deshalb haben die Niederländer laut Gericht den Unfall des Buben verschuldet, der sich mit ihnen alleine am Lift befunden hatte und ganz links außen gesessen war. Zudem hätten sie dem Verletzten nicht geholfen. Somit wurde das Urteil des Bezirksgerichtes bestätigt.

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