Integrationsprojekt: Schellhorn mit Klage abgeblitzt

Im Streit um sein Integrationsprojekt und die Unterbringung von Asylwerbern in Bad Gastein (Pongau) ist NEOS-Abgeordneter Sepp Schellhorn mit seiner Zivilklage gegen das Land Salzburg abgeblitzt. Er überlegt eine Berufung beim Oberlandesgericht Linz.

Sepp Schellhorn NEOS

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Schellhorn bei einer Veranstaltung auf Schloss Goldegg. Der Haubenkoch, Hotelier und Politiker ist auch Kulturarbeiter für Literaturprojekte auf den Spuren des Dichters Thomas Bernhard

Vorgeschichte dieses Zivilverfahrens: Die Salzburger Landesregierung verlängerte im November den Mietvertrag mit Schellhorn nicht. Der Bad Gasteiner Bürgermeister Gerhard Steinbauer (ÖVP) hatte sich - zum Ärger von Schellhorn - gegen des Wohnhaus für Asylbewerber und Flüchtlinge ausgesprochen. Diese nehmen bei dem Wirt und Hotelier an Ausbildungskursen teil. Und Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer unterstützte seinen Parteifreund Steinbauer, wobei der heutige NEOS-Nationalratsabgeordnete Schellhorn früher selbst für die ÖVP in der Kommunalpolitik arbeitete.

Aktuelles Fazit bei Gericht nun gegen ihn: Laut dem Urteil gibt es keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung von Flüchtlingen.

„Zivilprozess kein politisches Forum“

Diesen Rechtsanspruch gäbe es auch dann nicht, wenn das betreffende Bundesland seine Quote nicht erfüllt, erläutert Zivilrichter Clemens Zeilinger in der schriftlichen Urteilsbegründung, die am Freitag bekannt wurde. Der Richter hält zudem fest, dass ein Zivilprozess nicht dazu dienen könne, politische Auseinandersetzungen zu führen.

Schellhorn wollte mit der Klage vor allem die Rechtsfrage geklärt wissen, ob ein Bürgermeister der Landesregierung die Anzahl der Flüchtlinge in Quartieren überhaupt vorschreiben kann. Und ob das Land zur Vertragsabschließung mit ihm nicht verpflichtet gewesen wäre. Der Hotelier und Nationalratsabgeordnete der NEOS sah durch die Entscheidung des Landes sein Integrationsprojekt zudem in existenzielle Gefahr gebracht.

Sepp Schellhorn und Peter Haselsteiner kritisieren Ende von Flüchtlingshaus in Gastein. Schellhorn klagt das Land Salzburg.

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Das Pongauer Ausbildungsprojekt mit integrierten Sprachkursen gilt international unter Experten mittlerweile als richtungsweisend. Anstatt über Monate und teils Jahre untätig die Zeit totschlagen zu müssen, würden Asylwerber und Flüchtlinge für eine Zukunft in der Tourismusregion ausgebildet. Schellhorn sagt, diese Integration sei angesichts der allgemeinen Lage auch eine Kernaufgabe von Gemeinde- und Landespolitik

„Gericht hat Kernfrage nicht beantwortet“

„Zur Kernfrage, ob ein Bürgermeister einem Landeshauptmann verbieten kann, mit einem tauglichen privaten Quartiergeber einen Unterbringungsvertrag abzuschließen, hat sich das Landesgericht leider gar nicht geäußert“, sagt dazu Wolfram Proksch, Rechtsanwalt von Sepp Schellhorn: „Den Beweis, dass es sich im konkreten Fall um eine ‚Absprache‘ zwischen Bürgermeister und Landeshauptmann handelte, ließ das Gericht nicht zu.“

Sepp Schellhorn und Peter Haselsteiner kritisieren Ende von Flüchtlingshaus in Gastein. Schellhorn klagt das Land Salzburg.

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Sein Team bei der Zubereitung regionaler Salzburger Schmankerl aus der Tauernregion

Schellhorn überlegt Berufung

Der Hotelier und NEOS-Nationalratsabgeordnete will nun prüfen, ob er gegen das Urteil in einer Frist von vier Wochen eine Berufung an das zuständige Oberlandesgericht Linz erheben wird: „Ich hätte mir eine mutigere Vorgehensweise gewünscht. Aus unserer Sicht wäre es wohl Aufgabe (auch) der Zivilgerichte, bei politischen Missständen das geltende Recht auszulegen und anzuwenden. Diesen Schritt wagte man leider nicht. Bürgermeister, die sich gegen Landeshauptleute bzw. funktionierende private Integrationsprojekte in ihrem Ort stellen, werden sich jetzt gestärkt fühlen“, so Schellhorn.

Das Urteil in dem Rechtsstreit ist rasch erfolgt, der Prozess fand erst in der Vorwoche statt. Der Streitwert des Zivilverfahrens war ursprünglich mit 40.000 Euro beziffert worden, wie der Rechtsvertreter des Landes, Felix König von der Salzburger Kanzlei Zumtobel Kronberger Rechtsanwälte OG, erklärt hatte. Das Hauptbegehren des Klägers sei aber fallen gelassen worden. Der Kläger habe das Verfahren auf einen Kostenersatz von 3.000 Euro eingeschränkt.

Was in Gastein und beim Land geschah

Der Mietvertrag mit dem Land Salzburg wurde nicht verlängert, obwohl die zuständige grüne Landesrätin Martina Berthold eine Fortsetzung des Projekts befürwortet hatte. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) legte jedoch sein Veto ein, weil er dem örtlichen Bürgermeister, seinem Parteifreund Gerhard Steinbauer, zugesichert hatte, dass die Flüchtlingsunterkunft nach einem halben Jahr wieder geschlossen wird. Weil die Gemeinde ohnehin mehr Asylwerber versorge als die vorgeschriebenen 1,5 Prozent der Bevölkerung.

Tägliches Pendeln aus Pongauer Orten

Die Flüchtlinge wurden auf Initiative von Schellhorn und kirchlichen Stellen dann in anderen Pongauer Orten untergebracht. Derzeit wohnen 18 in Goldegg, der Heimatgemeinde des Abgeordneten, und weitere acht in St. Veit. Die Asylwerber, die zu ihren Qualifizierungskursen als Hilfsköche und Kellner ins Angertal bei Bad Gastein und Bad Hofgastein pendeln, erhalten im Rahmen von Schellhorns Integrationsprojekt auch regelmäßigen Deutschunterricht.

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