Heftige Kritik an 380-kV-Genehmigung

Kurz vor Ende der Beschwerdefrist präsentierten die Bürgerinitiative IG Erdkabel und der Umweltanwalt Wolfgang List ihre Beschwerde gegen die 380-kV-Leitung. Sie sparten nicht mit Kritik an der Landesregierung.

Am 27. Jänner endet die Beschwerdefrist gegen die genehmigung der 380-kV-Leitung. Die Gegner präsentierten am Montag ihre 150 Seiten schwere Beschwerde. Der positive Bescheid der Landesregierung sei „massiv rechtswidrig“ heißt es in dem Bericht.

Außerdem lägen viele Ungereimtheiten vor. So bezweifelt Anwalt List, dass im Gegenzug zur Errichtung der neuen Leitung rund 193 Kilometer an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen abgebaut werden. „Wir wissen, dass das zu 99,9 Prozent nicht passieren wird. Die bestehenden Leitungen müssen als Reserve für Stromausfälle bestehen bleiben“. Das würde aber zu einer Anhäufung von gesundheitsschädlichen magnetischen Feldstärken führen.

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Gerald Lehner

Die Einspruchsfrist für die geplante 380-kV- Leitung endet diese Woche

Umweltanwalt List: „Falsche Messangaben“

Die IG Erdkabel befürchtet durch den Elektrosmog massive Auswirkungen, etwa ein erhöhtes Krebsrisiko für Anrainer der Leitung. „In Deutschland ist ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnhäusern Stand der Dinge. In Salzburg beträgt die Entfernung teilweise lediglich 62 Meter“, betonte List und übte Kritik an den im Bescheid angeführten Messangaben: „Die sind völlig falsch dargestellt.“

Büro Rössler: „Kein Beleg für Krebsrisiko“

Für ein erhöhtes Krebsrisiko durch die Starkstromleitung gebe es aber keine ausreichenden Belege, heißt es dazu aus dem Büro von Umweltreferentin Astrid Rössler. In der Umweltprüfung sei der weltweit strengste Wert für Elektrosmog - der Schweizer Vorsorgewert - als Maßstab angesetzt worden.

Darüber hinaus sei bei der Genehmigung der 380-kV-Leitung ein entscheidender Passus des Salzburger Landeselektrizitätsgesetz nicht angewendet worden. Laut Paragraf 54a dürfen neue Leitungen in sensiblen Bereichen - sofern technisch und wirtschaftlich effizient - in Teilabschnitten nur als Erdkabel ausgeführt werden. „Die Behörde hat diese Bestimmung vollständig ignoriert. Es bleibt im Bescheid völlig offen, warum darauf nicht eingegangen wurde.“

Kritik an der Ausführung, nicht an der Leitung

Auch dass ein Erdkabel als „nicht dem Stand der Technik“ entsprechend eingestuft wurde, sei falsch, erklärte List und bezog sich auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Kritik übt der Wiener Umweltanwalt auch an unzureichenden geologischen Untersuchungen und an der mangelnden Interessensabwägung zulasten des Naturschutzes. „Wir wollen nicht die Leitung als solche hinterfragen, es geht uns um die Ausführung“, betonte List.

Die 113 Kilometer lange 380-kV-Starkstromleitung soll von der Austrian Power Grid AG und der Salzburg Netz GmbH als Freileitung zwischen Elixhausen (Flachgau) und Kaprun (Pinzgau) errichtet werden. Der positive UVP-Bescheid wurde am 16. Dezember nach drei Jahren Verfahrenslaufzeit veröffentlicht. Die vierwöchige Beschwerdefrist begann am 30. Dezember. Nach Ende der Einspruchsfrist am Mittwoch ist als nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

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