Mord Saalfelden: 20 Jahre Haft in Anstalt

20 Jahre Haft in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Das ist das - nicht rechtskräftige - Urteil gegen den 22-jährigen Saalfeldener, der im vergangenen Herbst seine Ex-Freundin getötet und ihre Leiche verstümmelt haben soll.

Das Urteil ist die Höchststrafe für junge Erwachsene. Der Beschuldigte war zur Tatzeit 20 Jahre alt. Deshalb betrug der Strafrahmen fünf bis 20 Jahre und nicht lebenslänglich. Das Urteil des Schwurgerichtes unter Vorsitz von Bettina Maxones-Kurkowski ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Liane Hirsch will berufen und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.

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Urteil gefällt

Der letzte Verhandlungstag war für die meisten Beteiligten noch eine Nervenprobe.

Äußerst hart für Angehörige

Der Donnerstag war der fünfte und letzte Prozesstag. Dieser hat der Familie des Opfers noch einmal alles abverlangt. Beim Prozess musste sich die Mutter der Getöteten am Donnerstag vor Verhandlungsbeginn setzen - ihre Knie zitterten, auch der Kreislauf machte offenbar nicht mehr mit. Die vergangenen Prozesstage haben ihr und auch den übrigen Angehörigen, aber auch Freunden und Bekannten, zugesetzt.

Damit es in dieser emotionalen Ausnahmesituation zu keinen Zwischenfällen kam, waren seit Donnerstagfrüh Dutzende Polizisten am Landesgericht anwesend. Alle Zuhörer wurden beim Eingang streng kontrolliert, im Gerichtssaal trennte ein mobiles Gitter Zuhörer und Verhandlungsbeteiligte.

Der Angeklagte wurde - von fünf Beamten begleitet - durch eine Seitentüre direkt in den Verhandlungssaal geführt. Dort stellte die Verteidigung wieder das psychiatrische Gerichtsgutachten in Frage und forderte die Verlesung des von ihr beauftragten Gutachtens. Beim Schwurgericht blitzte die Anwältin des Angeklagten damit aber erneut ab.

Klare Worte in Schlussplädoyers

In den Schlussplädoyers fanden Staatsanwältin und Opferanwalt klare Worte: Der 21-Jährige sei des Mordes schuldig zu sprechen. Er sei zwar schwer persönlichkeitsgestört, aber zurechnungsfähig.

Unter Beobachtern war bereits in den vergangenen Tagen der Eindruck entstanden, dass die Verteidigerin das Verfahren hinauszuzögern versuche. Denn ab 1. Jänner könnte für die begangene Tat ein milderer Strafrahmen gelten, nämlich nur noch bis 15 Jahre. Auch bezweifelte die Verteidigerin die Unparteilichkeit der Richterin. Die Vorsitzende habe Fragen zur Entlastung des 21-Jährigen nicht zugelassen und die Geschworenen beeinflusst, so begründete Verteidigerin Liane Hirschbrich ihren Antrag.

„Mir geht es nur darum, dass mein Mandant ein faires Verfahren bekommt und dass die Geschworenen auch die Meinung und das Gutachten bekommen, das Herr Professor Haller über den Geisteszustand meines Mandanten erstellt hat. Er geht davon aus, dass mein Mandant an einer schweren Geisteskrankheit leidet und somit zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war“, sagte Hirschbrich.

Gerichtspsychiater: „Angeklagter zurechnungsfähig“

Anders sieht das der Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz. Er hält den Angeklagten für hochgradig gefährlich, aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Verteidigerin Hirschbrich zweifelt aber auch an seinem Gutachten.

Opferanwalt Stefan Rieder vom weißen Ring zeigte für die vielen Rechtsmittel der Verteidigung wenig Verständnis: „Möglicherweise ist es sowohl dem Angeklagten als auch seiner Verteidigerin bewusst, dass die Chancen, mit der Argumentation durchzudringen, nicht besonders hoch sind. Und jetzt wird halt versucht, noch mit Geschützen aufzufahren, die aber im Ergebnis wohl nichts bewirken können“.

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