Spar: Strafe nach Berufung verzehnfacht

Das Kartellobergericht hat den Handelskonzern Spar mit Sitz in Salzburg zu 30 Mio. Euro Geldstrafe verdonnert. In erster Instanz war das Unternehmen noch mit drei Mio. Euro Bußgeld davongekommen. Die Strafe könnte noch weiter steigen, sagt ein Experte.

Spar-Hauptzentrale

APA/Barbara Gindl

Hauptsitz von Spar in Salzburg

In der Berufung beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht verzehnfachte sich damit die Strafe für den Handelskonzern. Es ist eine der höchsten Kartellstrafen in der österreichischen Geschichte.

Bei dem Urteil geht es um Preisabsprachen bei Molkereiprodukten. Zu weiteren Produktgruppen gibt es noch offene Bußgeldanträge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Die Kartellbehörde hatte den heimischen Lebensmittelhandel in den vergangenen Jahren ins Visier genommen. Der Spar-Konkurrent REWE mit den Marken Billa, Merkur und Penny musste 2013 eine Rekordstrafe von 20,8 Mio. Euro zahlen. Auch mehrere Produzenten wurden abgestraft.

Stellungnahme von Spar: „Enttäuschung“

Man nehme diese Entscheidung nun zur Kenntnis, teilte Spar-Vorstandschef Gerhard Drexel am Freitag mit: „Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht.“ Die vielschichtigen Beziehungen zwischen Lieferanten und Händlern seien schon im ersten Verfahren „stark vereinfacht“ beurteilt worden. Und das Kartellobergericht habe sich aus formalen Gründen gar nicht mehr näher mit dem Sachverhalt beschäftigt: „Nun gilt es, die Entscheidung näher zu prüfen und zu analysieren.“

Spar ließ sich im Gegensatz zu Konkurrenten nicht auf einen Vergleich mit der Wettbewerbsbehörde ein und forderte Rechtssicherheit. Drexel war lange Zeit optimistisch gewesen, gegen die Kartellwächter der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vor Gericht zu gewinnen. So sagte er 2013: „Ich gehe davon aus, dass nichts Negatives herauskommt.“ Jetzt musste er die Strafe zur Kenntnis nehmen.

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Strafe nach Berufung verzehnfacht

Das Kartellgericht hat dem Spar-Konzern in einem Berufungsverfahren eine Geldstrafe von 30 Millionen Euro aufgebrummt.

Kartellexperte: Noch höhere Strafe möglich

Die 30 Mio. Euro sind die Strafe nur für eine einzige Produktgruppe - nämlich Molkereierzeugnisse wie Milch, Joghurt und Käse. Weitere 16 Produktgruppen seien noch ausständig, sagte der Kartellexperte Martin Sempkowski am Freitag der APA. Zudem gebe es eigene Bußgeldanträge zu Bier und Mehl. Nur die Produktgruppe Fleisch und Wurst habe die BWB fallen gelassen.

Für Stempkowski ist die Gesamthöhe der Strafe für Spar deshalb schwer abschätzbar. Schon jetzt sei das vom Obersten Gerichtshof verhängte Bußgeld „massiv“: „Wenn ich das mit den Produktgruppen multipliziere, sind wir in schwindelerregenden Höhen“, sagte Stempkowski. Allerdings sei diese Rechnung zu einfach. Von der theoretischen Höchststrafe von 867 Mio. Euro - zehn Prozent des Konzernumsatzes - sei man noch weit entfernt. Dass die Kartellstrafe im zweistelligen Millionenbereich bleibt, sei aber nicht sicher, erklärte Stempkowski.

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