Kein Einspruch gegen Rathgeber-Anklage

Einem ersten Strafprozess im Salzburger Finanzskandal steht wohl nichts mehr im Wege. Die Anklage gegen die Beschuldigte Monika Rathgeber wird nicht beeinsprucht. Das hat ihr Anwalt bekanntgegeben.

Monika Rathgeber ist wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung in einem Teilbereich angeklagt. Diese Anklage werde nicht beeinsprucht, sagte heute Rathgebers Anwalt Herbert Hübel. Ein Prozesstermin am Landesgericht Salzburg steht noch nicht fest.

Monika Rathgeber vor dem Arbeitsgericht

ORF

Monika Rathgebers Anwalt Herbert Hübel hat bekanntgegeben, dass gegen die Anklage kein Einspruch erhoben wird.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Salzburger Finanzskandal sind aber noch nicht abgeschlossen. Drei Sachverhaltskomplexe inklusive eines Finanzstrafverfahrens werden derzeit noch bearbeitet. Im Visier der Ermittlungen stehen neben Rathgeber noch andere Ex-Mitarbeiter der Landes-Finanzabteilung sowie auch ehemalige und aktive Politiker.

Rathgeber habe sich laut Anklage nicht bereichert

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte am 8. Oktober die Anklage gegen die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landes-Finanzabteilung beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Rathgeber soll bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes von 2009 bis 2012 Schadensfälle teilweise unrichtig dargestellt haben, sodass rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt wurden. Laut Anklage hat sich Rathgeber nicht bereichert.

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