Mönchsberggarage: Verfahren geht weiter

Das Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Mönchsberggarage geht ab sofort weiter. Wesentliche Einsprüche der Landesumweltanwaltschaft und des Naturschutzbundes sind abgelehnt.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof wies die Einsprüche gegen einen Bescheid des Landes Salzburg ab. Damit liegt das Projekt nicht mehr auf Eis. Landesumweltanwaltschaft und Naturschutzbund hatten die Einsprüche eingelegt.

Das Land hatte nach einer Prüfung entschieden, dass es für den geplanten Ausbau der Mönchsberggarage keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht. Die Gegner sahen das anders - sie sagten, der Ausbau bringe 1.000 zusätzliche Autofahrten am Tag, mehr Feinstaub und mehr Belastung. Sie verlangten eine UVP.

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Bürgermeister zeigt sich erleichtert

Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden und den Einspruch abgelehnt. Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) zeigt sich erleichtert. „Das bedeutet, dass wir jetzt mit den Verfahren weiter machen können - etwa in Bezug auf Baurecht und Raumordnungsrecht. Und ich rechne damit, dass wir etwa im September kommenden Jahres nach zwei Jahren Verzögerung endlich zu bauen beginnen können.“

Das Urteil liegt dem ORF Salzburg vor. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener sagte in einer ersten Reaktion, er habe von dem Bescheid bis jetzt weder gehört noch gelesen und könne deshalb nichts dazu sagen.

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