Prozess wegen versuchten Mordes vertagt

Wegen versuchten Mordes musste sich am Mittwoch beim Salzburger Landesgericht ein 50-Jähriger verantworten. Der Prozess wurde vertagt, weil der neuropsychiatrische Gutachter nicht zu Verhandlung kommen konnte.

Der Mann soll am 27. November 2014 einem Kontrahenten für Schnittwunden mit einem Messer zugefügt haben. Doch der Mann konnte oder wollte sich am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht an nichts mehr erinnern und war deshalb nicht geständig. Das Opfer wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Nur durch eine Abwehrbewegung mit dem Arm habe das Opfer verhindern können, dass ein Messerstich die Herzgegend traf, legte Staatsanwältin Sabine Krünes den Geschworenen die Gefährlichkeit der Tat nahe.

Streit wegen einer Frau

Grund der Auseinandersetzung war eine Frau. Laut Krünes hatte der Angeklagte, ein türkischer Staatsbürger, zuvor ein Pub im Stadtteil Schallmoos besucht und Alkohol konsumiert. In dem Lokal befanden sich auch ein Mann und eine Frau, die der 50-jährige Stammkunde des Pubs bereits gekannt hatte. Alle drei begaben sich nach der Sperrstunde gegen 5.00 Uhr zu einer Bushaltestelle, wo es dann zu der Attacke gekommen ist.

Der Angeklagte habe auf die Bekannte eingeredet, sie solle mit ihm mitkommen, doch die Frau habe abgelehnt, schilderte die Staatsanwältin. Der dritte im Bunde leistete offenbar Schützenhilfe. Dieser habe gemeint, er solle die Frau in Ruhe lassen. „Da sagte der Angeklagte ‚komm her‘. Als der Mann zu ihm kam, hat der Angeklagte sofort mehrmals auf ihn eingestochen“, sagte Krünes.

Erinnerungslücke mit Krankheit begründet

Bei seiner Einvernahme vor der Polizei konnte sich der Beschuldigte offenbar noch an einiges erinnern. Er gab an, dass er von dem Kontrahenten angegriffen worden sei. Als er einen Schmerz am Arm gespürt habe, habe er aus einer Mülltonne Gegenstände herausgefischt und auf den Mann geworfen. Möglicherweise habe es sich dabei um ein zerbrochenes Glas gehandelt.

Vor Gericht konnte sich der Angeklagte am Mittwoch „an nichts mehr erinnern“. Die Verteidigerin erklärte, wie die Erinnerungslücke entstehen hatte können: Ihr Mandant, der an einer schweren Lungenerkrankung leide, sei aus dem Pub gegangen, um einen Asthmaspray zu nehmen. Ein Jugendlicher habe ihm dann einen Joint angeboten, den er auch geraucht habe.

Angeklagter stand bereits sieben Mal vor Gericht

„Er hat mit der Wirkung nicht gerechnet. Er hat seine Erinnerung komplett verloren. Er weiß nicht, was an der Bushaltestelle vorgefallen ist. Er hatte jedenfalls keinen Vorsatz den Mann zu töten. Deshalb bekennt er sich nicht schuldig. Eine Tatwaffe wurde auch nicht gefunden.“

Die Vorsitzende des Geschworenengerichts erklärte zu Prozessbeginn, dass der Beschuldigte im Jahr 2003 nach Österreich gekommen war. Trotz negativen Ausgangs des Asylverfahrens sei er wegen seiner Lungenerkrankung nicht abgeschoben worden. Mittlerweile sei er sieben Mal vor Gericht gestanden, zuletzt erst einen Monat vor der Tat an der Bushaltestelle.

Fall bereits ein Mal bei Gericht verhandelt

Der Angeklagte war wegen des Vorfalls im November bereits vor einer Einzelrichterin gestanden. Die Anklage lautete damals auf absichtliche schwere Körperverletzung. Doch die Richterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil sie einen versuchten Mord nicht ausschließen konnte. Deshalb wurde nun ein Schwurgericht mit dem Fall befasst.

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