Streit um Gratis-Skipässe: Ermittlungen eingestellt

Im Streit um Gratis-Skipässe für Lehrer hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Um Lehrer für Schulskikurse in Salzburg zu gewinnen, hatte das „Netzwerk Winter“ Gratis-Skipässe zur Erkundung der Region zur Verfügung gestellt.

Ein Gymnasium in Knittelfeld ortete eine illegale Geschenkannahme und brachte am 2. Dezember 2013 eine Anzeige ein. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelte wegen Verdachts der „Vorteilszuwendung zur Beeinflussung“, stellte nun das Verfahren aber ein.

Anfangs ermittelte die Staatsanwaltschaft noch gegen unbekannte Täter. Ab Anfang 2014 wurden drei Beschuldigte geführt: Es handelte sich um den Sprecher der Salzburger Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Ferdinand Eder, sowie um den Gründer von „Netzwerk Winter“, Franz Schenner sowie um eine Angehörige Schenners. Gegen die Frau war das Ermittlungsverfahren bereits im Februar eingestellt worden.

Gegen die beiden anderen Beschuldigten wurden die Ermittlungen am 24. Juni ebenfalls eingestellt. Eine Beeinflussung eines konkreten Amtsgeschäftes durch Gewähren eines ungebührlichen Vorteils sei nicht nachgewiesen worden, erläuterte Staatsanwaltschafts-Sprecher Marcus Neher am Dienstag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

Keine Beeinflussung eines Amtsgeschäftes

Eines der Ziele des Netzwerkes sei gewesen, Schüler für den Wintersport in Salzburg und damit zukünftige Gäste zu gewinnen. Die Skipässe seien nicht konkret Lehrern angeboten worden, die mit der Organisation und dem Ablauf von Skischulwochen betraut wurden, sondern flächendeckend an alle Lehrer. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass Amtsträger in ihrer Entscheidung beeinflusst worden seien, lautete die Einstellungsbegründung. Da die Lehrer nicht die unmittelbaren Entscheidungsträger seien, sei eine subjektive Tatseite nicht ersichtlich. Die Angebote seien auch allen Lehrern offen gestanden, es habe sich um eine breit gestreute Werbemaßnahme gehandelt.

Die Lehrer mussten sich beim „Netzwerk Winter“ anmelden, um die Skipässe zu erhalten. Zur Erkundung von Regionen wurde ihnen dann zwei Gratistageskarten zur Verfügung gestellt. Die Aktion gibt es seit dem Winter 2007/08. In der Saison 2009/10 wurden auch kostenlose Übernachtungen mit Frühstück angeboten, allerdings haben dies laut Staatsanwaltschaft nur 20 Lehrer in Anspruch genommen. Von 2010 bis 2013 seien registrierten Lehrern vergünstigte Sportartikel von österreichischen Erzeugern angeboten worden.

Bei Verstößen drohen auch Freiheitsstrafen

Der Paragraf 307b des Strafgesetzbuches, „Vorteilszuwendung zur Beeinflussung“, sieht immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. „Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen“, heißt es.

Seilbahnen-Sprecher Ferdinand Eder reagierte auf Anfrage der APA erleichtert. Die Einstellung des Verfahrens sei positiv zu werten. „Es hat ohnehin niemand verstanden, warum ermittelt worden ist“, sagte Eder. Franz Schenner war Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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