Schluss-Plädoyers im Mordprozess Reichenhall

Im Mord-Prozess von Bad Reichenhall (Bayern) wurden am Freitag die Plädoyers gehalten. Bei dem Verbrechen im Juli 2014 hatte der Angeklagte, ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, einen Pensionisten erstochen und eine junge Frau lebensgefährlich verletzt.

Es gibt keine Zweifel, dass sein Mandant die Taten begangen hat, erklärte sein Pflichtverteidiger am Freitag. Der ehemalige Bundeswehrsoldat hatte im Juli vergangenen Jahres einen 72-Jährigen auf offener Straße erstochen und eine junge Frau mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Doch trotz der Schwere und Brutalität der Verbrechen handle es sich bei Christoph R. um einen Heranwachsenden, der nach Jugendrecht zu verurteilen sei. Drei Gutachter haben dem inzwischen 21-Jährigen Reifeverzögerungen attestiert. Deswegen plädierte sein Verteidiger auf elf Jahre Jugendhaft in einer sozial-therapeutischen Einrichtung.

Prozess gegen Messerstecher von Reichenhall

ORF

Auch Urteil nach Erwachsenenstrafrecht möglich

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine Jugendstrafe gefordert, allerdings das Höchstmaß von 15 Jahren. Die Anwälte der Nebenklage plädierten für eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht - also Lebenslänglich.

Erstmals nach 16 Prozesstagen sagte auch der Angeklagte am vergangenen Freitag etwas. In seinem letzten Wort erklärte er: „Ich habe nichts mehr hinzuzufügen und möchte nichts mehr sagen.“ Das Urteil im Prozess wird für den kommenden Freitag erwartet.

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