Rechtshilfefonds für Bettler

Die Plattform für Menschenrechte hat einen Rechtshilfefonds für Bettler eingerichtet. So soll es Bettlern ermöglicht werden, Strafen der Polizei zu beeinspruchen. Das umstrittene sektorale Bettelverbot könnte so vor dem Verfassungsgerichtshof landen.

Ein Mann sitzt in der Linzergasse, hält seine Hände auf: Weil er das in der Verbotszone tut, strafen ihn Polizisten. Mit dieser Strafe kann der Bettler künftig zu Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte gehen. Mautner hilft ihm, die Strafe zu beeinspruchen - zuerst bei der Polizei, dann beim Landesverwaltungssenat. Wenn nötig, werde er damit auch vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, sagt Mautner.

„Das wäre dann sozusagen auch ein grundsätzlicher Einspruch gegen das Bettelverbot. Unsere Juristinnen und Juristen müssen aber noch überprüfen, wie der Instanzenzug bis zum Höchstgericht theoretisch aussehen würde. Wenn es notwendig ist, würden wir damit aber auch bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.“

Kernfrage: Ist das Bettelverbot verfassungskonform?

Bis dato sind sich Rechtsexperten uneinig, ob das sektorale Bettelverbot verfassungswidrig ist oder nicht. Wenn ein Bettler die Strafe beeinsprucht, dann könnte der Verfassungsgerichtshof das ein für allemal klären. Die Plattform für Menschenrechte hat dafür einen Rechtshilfefonds eingerichtet, bestätigt Josef Mautner.

„Mit diesen Mitteln können die Unkostenbeiträge für Anwälte gedeckt werden, die uns bei Rechtshilfe-Angelegenheiten unterstützen.“ Zurzeit liegen in dem Topf ein paar tausende Euro. Dabei handelt es sich um Spenden von Unterstützern der Plattform für Menschenrechte.

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