Bettelverbot in Teilen der Altstadt ab 2. Juni

Das sektorale Bettelverbot in Teilen der Salzburger Altstadt, am Kommunalfriedhof und auf einigen Wochenmärkten tritt mit 2. Juni in Kraft. Strafen für die erwischten Bettler werde es in den ersten zwei Wochen im Normalfall nicht geben, betont die Stadt.

Ab 2. Juni wird das Betteln zwischen 8.00 und 19.00 Uhr in der Linzergasse, am Platzl, in der Getreidegasse samt Durchgängen, im Sterngässchen, Badergässchen, am Rathausplatz, in der Judengasse, auf der Staatsbrücke, auf dem Makartsteg und auf dem Kommunalfriedhof verboten. Zudem wird es auf dem Wochenmarkt Schranne, auf dem Grünmarkt und dem Lehener Wochenmarkt von 7.00 bis 14.00 Uhr und am Rupertikirtag sowie am Christkindlmarkt von 10.00 bis 19.00 Uhr untersagt.

Plan für Bettelverbotszonen

Stadt Salzburg

Die Bereiche, in denen das Bettelverbot gilt, sind rosa eingefärbt

Ab Mitte Juni bis zu 500 Euro Strafe

In den ersten zwei bis drei Wochen der neuen Regelung werde aber auf Information und nicht auf Strafen gesetzt, betont die Stadt: „Die Polizei wird sehr zurückhaltend agieren“, außer es werden Personen wiederholt beim Betteln in nicht erlaubten Zonen erwischt, hieß es. Die Übergangsfrist wurde am Dienstag bei einem Treffen von Vertretern von Magistratsvertretern mit Polizei und Caritas vereinbart. Auch die Caritas-Streetworker und die Polizei sollen ständig in Kontakt bleiben.

Ab Mitte Juni kann es dann für unerlaubtes Betteln Konsequenzen geben. Bei mehrmaligem Verstoß droht Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro. Formal stützt sich das sektorale Bettelverbot auf eine Verordnung des Landes, die es Gemeinden freistellt, das Betteln dort zu verbieten, wo die ungehinderte Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr möglich ist.

Von SPÖ, ÖVP, FPÖ beschlossen

Zur Koordinierung des Bettelverbotes haben Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) und Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) ein „regelmäßiges Behördentreffen“ vereinbart. Die nächste Runde findet in rund vier Wochen statt: „Kundgemacht wird das Verbot am 1. Juni im Amtsblatt, rechtswirksam wird es am 2. Juni“, hieß es aus dem Büro von Preuner.

Mit dem Verbot soll der Zuwachs an Bettlern in der Stadt Salzburg - gezählt werden bis zu 180 täglich - eingedämmt werden. Die Verordnung wurde in der Vorwoche mehrheitlich im Gemeinderat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Ein-Mann-Liste „Bürger für Salzburg“ beschlossen. Gegen das Verbot hatten sich die grüne Bürgerliste und das NEOS ausgesprochen.

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