Prozess um Kinderlärm bei Tagesmüttern
Demnächst entscheidet der Oberste Gerichtshof über den Fall in Vorarlberg, der sich juristisch auf ganz Österreich auswirken wird. Die Tagesmutter besitzt in Dornbirn in Vorarlberg eine Wohnung in einem 24-Parteien-Haus. Für ihre Spielgruppe hat sie im Gartenanteil einen Pool und einen Spielplatz errichtet.
Privatwohnung nicht immer geschäftlich nutzbar
Ein Schichtarbeiter in einer benachbarten Wohnung fühlt sich durch den Kinderlärm in seiner Schlafenszeit gestört. Er klagte beim Bezirksgericht. Dieses entschied, dass für die geschäftliche Nutzung der Wohnung die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist. Die Tagesmutter darf ihre Spielgruppe also nicht mehr betreiben, so lange der Schichtarbeiter dagegen ist.
Auch Landesgericht gab dem Arbeiter Recht
Die Tagesmutter berief gegen das Urteil beim Landesgericht Feldkirch. Es könne keinen Unterschied machen, ob sie eigene oder fremde Kinder beaufsichtige, argumentiert sie. Das Landesgericht lehnte die Berufung ab. Die Tagesmutter rief daraufhin den Obersten Gerichtshof an. Die Entscheidung steht noch aus, wird aber für ganz Österreich gültig sein.
Es sei jetzt schon schwierig, Tagesmütter zu finden, sagt Christian Struber vom Salzburger Hilfswerk. Künftig könnte das noch schwieriger werden. Dabei klaffe gerade bei der Betreuung von Kindern eine große Lücke, die jünger sind als drei.