Prozess nach tödlichem Badeunfall

Nach dem Tod einer zwölfjährigen Schülerin im Hallenbad in Zell am See (Pinzgau) im Juli 2014 stehen am Mittwoch drei Lehrer vor dem Richter. Beim Bezirksgericht Zell am See müssen sie sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten.

Die drei Beschuldigten haben vor der Kriminalpolizei stets ihre Unschuld beteuert. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, erklärten die Lehrer - vor allem sei nicht vorhersehbar gewesen, dass das 12-jährige Mädchen aus Syrien in einem unbeobachteten Moment das Kinderbecken verlassen hat. Badegäste fanden die Nichtschwimmerin später leblos auf dem Boden des Schwimmerbereichs.

Nach Wiederbelebung im Krankenhaus verstorben

Nach erfolgreichen Wiederbelebungsversuchen starb das Mädchen später im Krankenhaus. Die Zwölfjährige war erst eine Woche vor dem Unfall nach Österreich gekommen und sprach nicht deutsch. Sie war eines von 20 Kindern einer Klasse der Neuen Mittelschule Saalfelden, die mit drei Aufsichtspersonen das Hallenbad Zell am See besuchten.

Opfer- und Flüchtlingsanwalt Gerhard Mory bedauert, dass beim Prozess kein Staatsanwalt die Anklage vertritt, sondern ein staatsanwaltlicher Beamter, der kein Jurist ist. Da könne der Eindruck enstehen, dass das Verfahren um den Tod des Flüchtlingskindes nur halbherzig geführt werde. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weist den Vorwurf zurück. Die Vorgangsweise sei bei Delikten wie dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung üblich. Solche Delikte können mit einer Strafe von höchstens einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Link: