Deutscher Mindestlohn trifft heimische Frächter

Der deutsche Mindestlohn hat auch auf Frächter und Taxiunternehmer in Österreich Auswirkungen. Durch das seit 1. Jänner geltende Mindestlohngesetz müssen sie ihren Fahrern für Fuhren auf deutschem Staatsgebiet mehr bezahlen.

Sobald Lastwagen über die deutsche Grenze auf dem Walserberg fahren, gilt für die Fahrer der neue deutsche Mindestlohn. Die Speditionen müssen dafür jeden einzelnen Fahrer ein halbes Jahr im Vorhinein bei der deutschen Finanz anmelden.

Lkw auf dem Walserberg

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Jeder Fahrer, der über den Walserberg fährt muss vorab gemeldet werden

Das Mindestlohngesetz (Milog) schreibt mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde vor. „Wir können uns nicht ganz vorstellen, wie das funktionieren soll“, sagt Herbert Weber, Geschäftsführer der Lagermax Spedition. „Die Meldepflicht wird, davon gehe ich aus, von allen eingehalten. Wie viel den jeweiligen Fahrern tatsächlich wann bezahlt worden ist, dass kann man aber erst später in der Buchhaltung überprüfen“, so Weber.

Vorab-Meldungen einzeln per Fax

Für die Speditionen bedeutet das deutsche Mindestlohngesetz einen bürokratischen Mehraufwand. Die Vorab- Meldungen an die deutsche Finanz müssen einzeln per Fax übermittelt werden. Zudem ist derzeit noch nicht ganz klar, was bei Prüfungen verlangt wird.

Taxiunternehmer- und Lenker ebenso betroffen

Neben den Spediteuren hat das deutsche Mindestlohngesetz auch Auswirkungen auf Taxiunternehmer: Alle Fahrer, die über die deutsche Grenze fahren, müssen im Vorhinein gemeldet sein, sie bekommen dann auch einen höheren Stundenlohn. „Es handelt sich um ungefähr zwei Euro in der Stunde mehr Geld für den Fahrer“, bestätigt Erwin Leitner, Sprecher der Taxiunternehmer.

Taxilenker schreibt Rechnung

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Auf ihrer eigenen Abrechnung müssen die Fahrer angeben, wenn sie über die Grenze gefahren sind

Die Taxifahrer müssen deshalb schriftlich auf der Abrechnung vermerken, wenn sie über die Grenze gefahren sind. Wie in der Praxis alles funktioniert, ist noch nicht völlig geklärt. Ab Anfang März kontrolliert die deutsche Finanzbehörde die Einhaltung des Mindestlohngesetzes.

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