Kinderanwaltschaft will Land klagen

Die Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft droht dem Land mit dem Verfassungsgerichtshof, sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge tatsächlich keine Unterstützung bekommen. Das Land hatte dahingehend eine Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angekündigt.

Vom Streit ums Geld zwischen Bund, Land und Gemeinden will Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Darenstaedt nichts hören, wenn es um junge Flüchtlinge ohne Begleitung geht. Konkret handelt es sich um eine Novelle zum Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung von Hilfsleistungen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Auch die Volksanwaltschaft hat bereits ein Prüfverfahren eingeleitet.

Verstoß gegen Verfassung und Menschenrechte

Bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen darf es einfach keinen Unterschied geben, sagte Jugendanwältin Holz-Darenstaedt: „Für uns ist das eindeutig ein Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention, gegen das Verfassungsgesetz und gegen die Menschenrechte. Sollte es so kommen, werden wir den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten“, sagte die Jugendanwältin.

Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) hatte zunächst noch mit dem Veto der Gemeinden argumentiert. Nach der heftigen Kritik lenkt er jetzt ein. Gemeinsam mit Asyllandesrätin Martina Berthold will er jetzt die Finanzierung der Hilfe für junge Flüchtlinge ohne Begleitung auch ohne Gemeinden auf die Füße stellen. Und der entsprechende Passus im Gesetz soll gestrichen werden. In Salzburg werden jedes Jahr 80 bis 120 minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung betreut.

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