Konflikt um zu breiten Skiweg

Die Landesumweltanwaltschaft wirft einer Liftgesellschaft in Obertauern vor, einen Skiweg weitaus breiter gebaut zu haben als vorgeschrieben. Die Liftgesellschaft wehrt sich und verweist auf Genehmigungen aus dem Jahr 1999.

Noch befinden sich die Lifte der Kehrkopf Seilbahn im „Spätherbstschlaf“. Doch bald wird dort Schnee liegen und die Wintersportler können auf einem Skiweg Richtung Gottschallalm fahren. Im Genehmigungsbescheid steht, dass dieser Weg bis zu fünf Meter breit sein darf, schildert der Salzburger Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener.

„Der Weg wurde jetzt vermessen, dabei wurden Breiten bis zu zehn Meter festgestellt. Es geht aber nicht nur um die reine Breite, sondern auch um die Art und Weise, wie der Weg verbreitert wurde. Es leuchten jetzt teils massive Steinwände noch in weiter Entfernung. Auf der Wiese sind zudem überall sehr grobe Brocken verteilt.“

„Habe seit dem Jahr 1999 eine Bewilligung“

Franz Huber, Geschäftsführer der Kehrkopf Seilbahn, weist die Kritik zurück. „Ich habe seit dem Jahr 1999 eine Bewilligung für diesen Weg, der einer von mehreren ist, die damals festgelegt und auch behördlich bewilligt wurden. Es gibt dafür auch Lagepläne. Es gab auch Bescheiderweiterungen samt handschriftlicher Protokolle. Dort haben sowohl Frau Doktor Rössler als auch Herr Wiener unterschrieben, dass sie dem zustimmen. Daher weiß ich nicht, warum ich jetzt diese Schererei und wieder ein neues Behördenverfahren sitzen habe“, betont Huber.

Skiweg

ORF

Um diesen Skiweg ist ein Konflikt zwischen Behörde und Liftbetreiber entrbrannt

Neben dem Skiweg kritisiert die Landesumweltanwaltschaft einen weiteren Punkt, bestätigt Landesumweltanwalt Wiener. „Es gibt eine Zufahrt zu einer Jugendherberge über den Lawinenschutzdamm und das ist meiner Ansicht nach ein gefährliches Spiel. Wenn eine Behörde einen Lawinenschutzdamm vorschreibt, dann passiert das ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern, weil eine Gefahr besteht. Und wir sehen uns verpflichtet, auf diese Gefahren hinzuweisen.“

Behörde verlangt Ausgleichsmaßnahmen

Dem entgegnet wiederum Seilbahn-Geschäftsführer Franz Huber: „Das ist völlig falsch. Hinter dem Lawinendamm befindet sich überhaupt kein Weg, da nur im Winter eine Zufahrt zu den Jugendherbergen präpariert. Und bei großer Lawinengefahr wird diese Zufahrt gesperrt. Und das ist bisher in 15 Jahren genau ein Mal erfolgt“, betont Huber.

Dennoch muss der Seilbahn-Geschäftsführer jetzt Vorschläge für sogenannte Ausgleichsmaßnahmen machen - das ist eine Art Entschädigung für die Eingriffe in die Natur. Ob er dann die Zustimmung erhält oder den Skiweg eventuell rückbauen muss, entscheidet die Behörde.

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