Bezirkshauptfrau: Suspendierung bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht hat jetzt die Suspendierung der Pinzgauer Bezirkshauptfrau Rosmarie Drexler bestätigt. Es habe ein Anfangsverdacht für die Suspendierung bestanden. Drexlers Anwalt kündigt Beschwerde an.

Drexlers Anwalt Ulrich Sinnißbichler wurde bereits über die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes informiert, wie er am Mittwoch gegenüber der APA erklärte. „Ich muss das im Detail noch prüfen. Das Landesverwaltungsgericht geht davon aus, dass ein Anfangsverdacht für die Suspendierung bestanden hat. Ich werde mir jetzt ansehen, was an Suspendierungsgründen noch übrig ist.“ Die Frist für die Einbringung einer Beschwerde bei Verfassungsgerichtshof beziehungsweise einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof beträgt sechs Wochen.

Verfahren blieben liegen, Vorwürfe wegen Dienstautos

Anfang Juli wurde bekannt, dass in der Bezirkshauptmannschaft Zell am See offenbar zahlreiche Strafverfahren unerledigt liegen geblieben seien und dadurch mehrere 100.000 Euro an Forderungen offen stünden. Mitte August wurden Drexler und auch der Strafamtsleiter suspendiert. Die Bezirkshauptfrau war auch wegen des Erwerbs und der Nutzung ihres Dienstfahrzeuges in Kritik geraten, in diesem Zusammenhang ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme.

Die Rechtsvertreter der beiden Betroffenen bestritten die Vorwürfe und legten Beschwerde gegen die Suspendierung beim Landesverwaltungsgericht ein. Doch das Gericht wies beide Beschweren ab. „Wir werden jedenfalls eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen“, sagte der Thomas Schwab, Rechtsanwalt des suspendierten Strafamtsleiters, gegenüber der APA. Gegen die zwei Beamten hatte das Land Salzburg ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das im Falle Drexlers bis zur Klärung des strafrechtlichen Verdachtes unterbrochen wurde.

Links: