Ex-TS-Mitarbeiterin gibt Wahlmanipulation zu

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Teams Stronach (TS) in Salzburg hat nun Manipulationen vor der Landtagswahl 2013 zugegeben. Es geht um die nachträgliche Stempelung von Unterstützungserklärungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Über ihren Anwalt räumte die Frau ein, dass sie beim Großteil der Unterstützungserklärungen für die Partei nachträglich einen Bestätigungsstempel angebracht hatte. Für das Wahlergebnis hat das aber keine Auswirkung. Mehr als 600 Unterstützungserklärungen gab das TS im Vorjahr bei der Salzburger Landeswahlbehörde ab. Sie waren notwendig, damit die Partei überhaupt zur Landtagswahl antreten konnte.

Großteil war manipuliert

Doch ein Großteil dieser Unterstützungserklärungen sei manipuliert gewesen, gab die Frau in einer Sachverhaltsdarstellung ihres Anwalts zu. Sie habe nachträglich die notariell beglaubigten Unterstützungserklärungen abgestempelt. Mit dem Stempel wurde bestätigt, dass der Parteiunterstützer auch in der Wählerevidenz eingetragen ist. Diese Bestätigungen hätte aber nur die jeweilige Gemeinde ausstellen dürfen.

Laut Staatsanwaltschaft gab die Frau an, dass sie mehrmals rückgefragt habe, ob sie das auch wirklich dürfe. Und jedes Mal habe man ihr das bestätigt. Deshalb muss die Staatsanwaltschaft nun noch mehrere Zeugen befragen.

Parteiobmann Naderer reagiert zurückhaltend

Der Salzburger TS-Obmann Helmut Naderer bleibt vorsichtig: „Wir sind auch überrascht, dass das so stattgefunden hat. Es dürfte sich um einen Formalfehler gehandelt haben, dass dieser Stempel nicht vorher, sondern erst nachher angebracht wurde. Ich sage das mit Vorbehalt, denn ich weiß auch nicht mehr als das, was in Medien steht.“

Unangehm sei die Sache für die Partei auf jeden Fall, räumte Naderer ein. Einen langfristigen Schaden für den Ruf des TS sieht er aber nicht: „Ich glaube, das hat eher für den Ruf der Mitarbeiterin eine schlechte Nachwirkung. Der Wähler im Land Salzburg hat am 5. Mai 2013 eindeutig gewollt, dass das Team Stronach im Landtag vertreten ist. Der Wähler wird sich sicher keine Gedanken darüber gemacht haben, ob der Stempel vor oder nach der Unterschrift der Unterstützungserklärer oben war.“

Keine Neuwahl, Frist abgelaufen

Auf das Wahlergebnis haben die Ermittlungen jedenfalls keine Auswirkungen. Die Frist für Einsprüche oder Anträge auf eine Neuwahl sei schon lange vorbei, sagt Heinrich Bergmüller, Leiter der Landeswahlbehörde: „Eine Wahl kann nur innerhalb von vier Wochen nach dem Ergebnis der Wahl angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Möglichkeit mehr vorhanden, hier ein Wahlergebnis nachträglich zu ändern.“ Auf Urkundenfälschung stehen bei einem Schuldspruch bis zu zwei Jahre Haft. Ob und wann es zu einer Anklage gegen die Ex-Mitarbeiterin des TS kommt, ist noch unklar.

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