Rechtlicher Schutz für lärmende Kinder
ORF
Konkret soll nun die Landesregierung eine Novelle zum Bautechnikgesetz vorlegen und prüfen, welche sonstigen Rechtsnormen von dieser Materie betroffen sind und ebenfalls novelliert werden sollen.
Auch Spielplätze künftig geschützt
Im Bautechnikgesetz soll festgelegt werden, dass die in Schulen, Kindergärten, Horten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen und dergleichen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebes von Kindern verursachten Geräuschemissionen nicht als Belästigung gelten, die das örtlich zumutbare Maß übersteigt.
Seltene Eintracht aller Fraktionen
Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf (ÖVP) bezeichnete in der Debatte das Thema Kinderlärm bei der gesetzlichen Regelung als „wunden Punkt“. Durch den Antrag solle „die Kirche im Dorf gelassen werden“, da Kinder im Spiel nun einmal Lärm erzeugen. Abgeordnete Nicole Solarz (SPÖ) sagte, statt „Kinderlärm“ sei die Bezeichnung „Zukunftsmusik“ passender. LAbg.
Friedrich Wiedermann (FPÖ) forderte mehr Freiräume für Kinder bei neuen Wohnanlagen. Abgeordnete Gabriele Fürhapter (Team Stronach) sprach sich für einen gesellschaftlichen Konsens beim Umgang mit Kinderlärm aus, mehr natürliche Freiräume seien wichtig. Und seitens der Grünen äußerte LAbg. Barbara Sieberth ebenfalls den Wunsch nach einem besseren Nachbarschaftsgefüge.
Andere Bundesländer als Vorbilder
Barbara Erblehner-Swann von der Kinder- und Jugendanwaltschaft sagte, dass bereits in Oberösterreich, Wien, dem Burgenland und der Steiermark Geräuscheinwirkungen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Spielplätzen von der Definition des schädlichen Lärms ausgenommen seien.
Link:
- Mehr Hilfe für Scheidungskinder (salzburg.ORF.at; 15.10.2014)