Alpine-Pleite: Bank muss Anlegerin entschädigen

Die Erste Bank muss einer Anlegerin, die 2012 Anleihen des später insolvent gewordenen Baukonzerns Alpine in Wals (Flachgau) gezeichnet hatte, ihr Investment von 8.000 Euro zurückzahlen. Das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen ist nun rechtskräftig.

Das berichtet das Wochenmagazin „Format“ in seiner aktuellen Ausgabe. Für Richter Andreas Horvath war es „schwer vorstellbar, dass die Erste Bank Gruppe erst durch Medienberichte von den vom Alpine-Konzern erwirtschafteten Verlusten Kenntnis erlangte“, heißt es in dem Bericht. Die Bank hätte demnach als Hauptgläubiger über die finanziellen Verhältnisse des Baukonzerns früher Bescheid wissen müssen.

Erste Bank sieht kein Präzedenz-Urteil

Die Erste Group bekräftigte gegenüber der Zeitschrift, dass ihr die schlechte wirtschaftliche Lage der Alpine tatsächlich erst im Oktober 2012 bekannt gewesen sei. Bei dem Urteil handle es sich keinesfalls um ein „Musterurteil“, aus dem man Schlüsse auf andere Fälle ableiten könne.

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