Kunstwerke als „Augentrost“ gestohlen: Haft

Am Salzburger Landesgericht ist am Freitag ein 51-jähriger Mann zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, weil er mehrere Kunstwerke gestohlen hat. Die Skulpturen seien für ihn ein „Augentrost“ gewesen, sagte der mehrfach Vorbestrafte.

Der 51-Jährige war nach einem Diebstahl auf der Kunst- und Antiquitätenmesse in der Salzburger Residenz heuer zu Ostern ausgeforscht worden. Der gelernte Schlosser hatte bei einem Gefängnis-Freigang eine Skulptur mitgenommen und unter der Jacke nach draußen geschmuggelt. Eine Überwachungskamera überführte den 51-Jährigen.

„Ich wollte zuerst gar nicht hingehen, damit ich keinen Blödsinn mache. Aber am zweiten Tag habe ich dann doch die 15 Euro Eintritt gezahlt“, schilderte der Mann beim Prozess am Freitag. Und just gefiel ihm eine Skulptur. Er nahm sie an sich, versteckte sie unter der Achsel und hängte zur Tarnung eine Jacke darüber. Dann trug er sie nach Hause, fertigte einen Sockel an und stellte sie auf.

„Wollte es in der Wohnung sauber und schön“

„Ich wollte mich nicht bereichern. Die Figur war eine Art Augentrost, weil ich so viele Haftzeiten hatte“, schilderte der Mann, der nach eigener Aussage schon einige schmerzvolle Trennungen und viele Haftstrafen hinter sich hat. „In der Arbeit war ich ständig mit Schmutz umgeben. Deshalb wollte ich es in der Wohnung sehr sauber und schön, auch mit Designersachen.“ Außerdem seien Kunstwerke etwas Bleibendes, im Gegensatz zu Beziehungen.

Gestohlene moderne Skulpturen

Polizei Salzburg

Insgesamt sechs entwendete Skulpturen händigte der 51-Jährige der Polizei aus

„Es ist keinerlei Schaden entstanden“

Ein Polizist erkannte den 21-fach Vorbestraften auf den Überwachungsbildern. Als die Polizei bei ihm daheim auftauchte, rückte er neben der bei der Messe entwendeten Skulptur noch fünf weitere Figuren - alle zusammen im Wert von rund 50.000 Euro - heraus. Bei drei davon - eine immerhin im Wert von 20.000 Euro - lag nicht einmal eine Anzeige vor. „Die Gegenstände waren nicht beschädigt. Es ist keinerlei Schaden entstanden“, betonte der Verteidiger. „Zwei habe ich sogar ausgebessert“, ergänzte der Angeklagte.

Die Richterin verurteilte den 51-Jährigen wegen schweren Diebstahls von drei Skulpturen im Gesamtwert von rund 17.500 Euro zu 18 Monaten unbedingter Haft. Für den Diebstahl jener Figuren, wo keine Anzeige vorlag, gab es Freisprüche. Die Richterin verzichtete auf den Widerruf von drei Bewährungen, die bei frühere Verurteilungen gewährt worden waren. Der Salzburger nahm das Urteil an. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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