Affäre Drexler: Staatsanwalt ermittelt

In der Affäre um mögliche Missstände in der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Pinzgau) ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft nun gegen Bezirkshauptfrau Rosemarie Drexler. Sie weist weiter die Vorwürfe der Landespolitik zurück und sieht Aussagen zu ihrer Suspendierung als „Kränkung“.

Ermittelt werde wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme, sagte Carmen Prior, Sprecherin der Korruptionsstaatsanwaltschaft, am Freitag auf Anfrage der APA. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sei mit den Erhebungen beauftragt worden, erklärte die Oberstaatsanwältin.

Rosmarie Drexler, Pinzgauer Bezirkshauptfrau

ORF

Gegen Drexler ermittelt nun die Staatsanwaltschaft

Das Land Salzburg hatte im August eine Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft übermittelt, nachdem Drexler wegen des Erwerbs und der Nutzung ihres Dienstfahrzeuges in Kritik geraten war. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Umfangreiche Ermittlungen

Zudem wurde Anfang Juli bekannt, dass in der Bezirkshauptmannschaft Zell am See offenbar zahlreiche Strafverfahren unerledigt liegen geblieben seien und dadurch offenbar mehrere 100.000 Euro an Forderungen offen stünden. Auch der Strafamtsleiter wurde im August suspendiert. Gegen ihn und Drexler wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das im Falle Drexlers bis zur Klärung des strafrechtlichen Verdachtes unterbrochen wurde.

Drexler weist Vorwürfe zurück

Die beiden Betroffenen bestritten alle gegen sie erhobenen Vorwürfe und kündigten Rechtsmittel gegen die Suspendierung an. In der Beschwerde an den Landesverwaltungsgerichtshof erklärte der Rechtsanwalt der Bezirkshauptfrau, Ulrich Sinnißbichler, dass in dem Suspendierungsbescheid die 25-seitige Stellungnahme seiner Mandantin „völlig unberücksichtigt“ geblieben sei. Darin sei mit Urkunden belegt worden, dass bezüglich des Dienstautos „die Fahrtenbücher wiederholt geprüft wurden, u.a. von der damaligen Landeshauptfrau, vom Landesamtsdirektor und vom Rechnungshof. Die Führung des Fahrtenbuches blieb ebenso unbeanstandet wie die bis zuletzt gleichgeartete Nutzung des Dienstfahrzeuges. Eine widmungswidrige Nutzung ist ausgeschlossen“.

Ebenso sei in der Stellungnahme Drexlers der urkundliche Nachweis erbracht worden, dass Vorführwagen zu fahren kein Privileg einer Bezirkshauptfrau sei, sondern eine allgemein übliche Praxis im Autohandel darstelle, die jedermann zugänglich sei, erläuterte der Rechtsanwalt.

Ungeklärte Fragen über Dienstwagen

Das Land Salzburg hatte den Dienstwagen Drexlers mit einem Kilometerstand von rund 10.200 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt habe die Bezirkshauptfrau den Audi schon drei Monate als Vorführwagen gefahren, wurde ihr angelastet. Dadurch sei der Richtpreis von 35.000 Euro, der für Dienstwagen bei Bezirkshauptleuten gelte, unterschritten worden. Zuvor sei ein Autohaus Eigentümer des Vorführwagens gewesen, die Tankkosten aber habe das Land bezahlt. Die Landesamtsdirektion ortete in der Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft den Verdacht einer strafbaren Handlung.

Drexler: „Suspendierung eine Kränkung“

Die Aussage im Suspendierungsbescheid, dass die Suspendierung auch im finanziellen Interesse des Landes sei, empfinde seine Mandantin als Kränkung, erklärte Rechtsanwalt Sinnißbichler in der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Drexler habe dem Land „über ca. 15 Jahre zum Beispiel einen Chauffeur erspart“, so der Anwalt. Dem weiteren Vorwurf der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht werde ebenfalls massiv widersprochen, betonte Sinnißbichler. „Die ergänzend mit der Beschwerde vorgelegten Unterlagen und Protokolle belegen, dass in der Gruppe ‚Verkehr und Strafen‘ seitens der Bezirkshauptfrau sehr wohl pflichtgemäß gehandelt wurde.“

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