Wirtschaft will Tagesmütter in Betrieben

Kinderbetreuung durch Tagesmütter soll auch in Betrieben möglich sein: Dieser Vorschlag zur Änderung im Salzburger Kinderbetreuungsgesetz kommt von der Wirtschaftskammer. Erlaubt ist derzeit nur die Betreuung durch Tagesmütter im eigenen Haushalt.

Tagesmutter mit Kindern

APA/dpa/Stefan Sauer

Tagesmutter im Einsatz

Das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz wird demnächst vom Landtag geändert. Und die Wirtschaftskammer versucht, bei der Novellierung einige wirtschaftsfreundliche Änderungen hinzubekommen.

Das Gesetz erlaubt Kinderbetreuung durch Tagesmütter bislang nur im privaten Haushalt der Tageseltern. Die Wirtschaftskammer schlägt nun eine neue Wortwahl im Gesetz vor: "... in zur Kinderbetreuung geeigneten Räumlichkeiten".

„Teure Betriebskindergärten nicht mehr nötig“

Diese Neuregelung würde klein- und mittelständischen Unternehmen die Hürde teurer Betriebskindergärten ersparen, argumentiert man bei der Wirtschafskammer. Tagesmütter könnten auch in geeigneten Räumen im Betrieb auf Kinder von Bediensteten aufpassen. Viele Unternehmen seien bereit, damit einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten, heißt es bei der Wirtschaftskammer.

Was sagt der Landtag?

Doch es müsse ihnen auch erleichtert werden, diese Betreuung zu organisieren. Ob das von den Parteien im Landtag tatsächlich so in das Kinderbetreuungsgesetz aufgenommen wird, das bleibt abzuwarten.