Gutachten gegen Verkauf von Wohndarlehen

Ein Totalverkauf der Wohnbaudarlehen des Landes hätte Nachteile für Betroffene und wäre rechtlich nicht umsetzbar, betont Uniprofessor Georg Graf in seinem neuen Gutachten zu politischen Plänen. SPÖ und FPÖ haben Freitag bei der Landeswahlbehörde eine Volksbefragung zu dem Streitthema beantragt.

Jeder einzelne, der eine Wohnbauförderung des Landes Salzburg in Anspruch genommen hat, müsste für den Verkauf seines Darlehens an eine Bank die Zustimmung geben, schreibt Jurist Graf in seinem Gutachten.

Nur Verkauf von Rückzahlungsforderung möglich

Aber es gibt eine Variante, die Wohnbaulandesrat Hans Mayr ohnehin schon im Vorfeld favorisiert hat - einen Verkauf der Rückzahlungsforderungen des Landes. Eine solche Übertragung an die Banken würde an den Darlehensbedingungen für Betroffene nichts ändern. Es könne daher auch zu keinen Verschlechterungen für Darlehensnehmer kommen. Das ist auch eine Kernaussage im Gutachten von Universitätsprofessor Georg Graf. Er gilt als Experte für Bank- und Kapital-Marktrecht.

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Die meisten Teile blieben beim Land

Aus der Sicht des Juristen könnte die Landesregierung nur die Forderungen auf Rückzahlung der Wohnbaudarlehen auf die Banken übertragen. Der Darlehensvertrag selbst bliebe weiter aufrecht zwischen dem Land und Wohnungsmietern bzw. Eigentümern von Wohnungen. Und der Verwaltungsaufwand bliebe bei der Übertragung der Forderungen weiter beim Land.

Für Wohnbaulandesrat Hans Mayr ist mit diesem Gutachten klar: Ein Verkauf der kompletten Darlehensverträge im Ausmaß von 1,72 Milliarden Euro kommt rechtlich nicht in Frage. Er brächte Nachteile für die Darlehensnehmer. Sehr wohl möglich sei ein Verkauf der Forderungen auf Rückzahlung der Darlehen, so Mayr.

Schwierige Entscheidung steht an

Das neue Gutachten von Graf gilt nur als Baustein für eine kommende Entscheidung der Landesregierung. Auch viele andere Fragen seien noch ungeklärt, heißt es.

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