Schaden droht Konflikt mit dem Landeslegisten

Der wiedergewählte Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden, wird sich auf Diskussionen mit dem Landeslegisten Ferdinand Faber einstellen müssen. Es geht dabei um die Änderung des Salzburger Stadtrechts, und zwar für mehr Mitbestimmung der Bürger.

Kann eine Bürgerabstimmung zu einem Thema bindend sein oder muss in jedem Fall der Gemeinderat das letzte Wort haben? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Die Stadtpolitik vertritt die Auffassung, Volksentscheide müssen - mit wenigen Ausnahmen - bindend sein, also vom Gemeinderat eins zu eins auch umgesetzt werden.

„Gemeinderat muss das letzte Wort haben“

Ganz anders sieht das der Landeslegist Ferdinand Faber: In jedem Fall müsse der Gemeinderat der Stadt Salzburg das letzte Wort haben, einen Beharrungsbeschluss fassen können. Der Wunsch der Stadt entspreche nicht der geltenden Verfassung, argumentier Faber. Auch die Verfassungsexperten des Bundeskanzleramtes teilten seine Auffassung, betont der oberste Jurist des Landes, der für die Formulierung der Gesetze verantwortlich ist. Faber sieht sich daher außerstande, die von der Stadt gewünschte Formulierung im Entwurf für ein Landesgesetz zu berücksichtigen.

„Abgeordnete müssen sich endlich emanzipieren“

Bürgermeister Heinz Schaden erinnert jetzt die Landespoltiker an ihre Zusagen. Er sei gespannt, ob es die Abgeordneten im Landtag wagen, sich endlich von den Vorgaben des Landeslegisten zu emanzipieren und eigenstädnige Entscheidungen zu treffen, sagt Schaden. Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf (ÖVP) will zunächst einmal abwarten, bis die endgültigen Gesetzesformulierungen des Landeslegisten zur Stadtrechtsänderung vorliegen.

Aus Juristenkreisen heißt es, die Stadt habe ohnehin wichtige Elemente für eine stärkere Bürgermitbestimmung in ihrem Entwurf nicht berücksichtigt. Bei Verordnungen zur Abänderung von Flächenwidmungsplänen oder zu Bebauungsplänen sei beispielsweise keine Bürgerabstimmung vorgesehen.

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