Spital: Tod noch immer rätselhaft
Die zentrale Atemlähmung war laut Obduktion durch eine Überdosis Schmerzmittel verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Ärztin und einen Pfleger wegen fahrlässiger Tötung.
ORF
Dosis fehlerhaft
Die zentrale Frage dreht sich darum, wie es zu der Überdosierung des Schmerzmittels Piritramid gekommen war. Und ob dafür jemand zur Verantwortung zu ziehen ist. „Ein technischer Defekt an der Schmerzmittelpumpe wurde ausgeschlossen“, sagt der Salzburger Opferanwalt Stefan Rieder. Es sei festgestellt worden, dass die individuelle Dosis des Schmerzmittels fehlerhaft war: „Die Arzneimittellösung war aber nicht industriell vorgefertigt, sie wurde im Haus angerichtet. Es dürfte eine zu geringe Verdünnung des Schmerzmittels erfolgt sein“, erklärt Rieder.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Pfleger war im Vorjahr eingestellt worden. Dem Fortführungsantrag des Opferanwaltes wurde am 27. Jänner stattgegeben. Die Erhebungen der Staatsanwaltschaft gegen den Mann wurden daher auch wieder aufgenommen. Rieder argumentiere in seinem Antrag, dass die Gutachtenslage zu widersprüchlich sei: „Zudem wurden sowohl die Ärztin als auch der Pfleger noch nicht als Beschuldigte einvernommen. Die Obsorgeträgerin, die Tante des 19-Jährigen, ist schon verzweifelt, weil die gerichtlichen Ermittlungen so lange dauern.“
„Noch ergänzende Vernehmungen“
Mitte Februar dieses Jahres wurde ein beeideter Gerichtssachverständiger, Universitätsprofessor Andreas Schlager aus Innsbruck, mit ergänzenden Fragen betraut. Er soll nun die Widersprüche aufklären. „Der Gutachter ist aus dem Fachgebiet Anästhesie und Intensivmedizin“, sagt Marcus Neher, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg. Läuft alles nach Plan, dann liegt die Expertise im Mai der Anklagebehörde vor. Falls erforderlich, werde die zuständige Staatsanwältin noch ergänzende Vernehmungen veranlassen, so Neher.
Ursprüngliche Verletzung bei Würstlstand
Der 19-Jährige hatte sich den Oberarm während einer nächtlichen Auseinandersetzung am 28. August 2010 bei einem Würstelstand am Hanuschplatz in der Stadt Salzburg gebrochen. Sein Kontrahent, ein mittlerweile 37-jähriger Zahntechniker, war am 12. April 2011 am Landesgericht Salzburg wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten bedingt verurteilt worden.