Hundeführschein hat noch nicht viel geändert

Der vor einem Jahr eingeführte Hundeführschein hat bisher nicht viel geändert. Die Gemeinden können zwar kontrollieren, haben aber keine Möglichkeit zu strafen. Die neue, verpflichtende Ausbildung für Hunde und Besitzer greift auch erst langsam.

Das Thema Hund löst nach wie vor heftige Emotionen und Diskussion aus. Das zeigt auch ein ORF-Lokalaugeneschein beim Morgenspaziergang an der Hellbrunner Allee in der Stadt Salzburg - einer beliebten Strecke zum „Gassigehen“.

Meinungen unter Hundebesitzern geteilt

Für eine der Passantinnen, die Pensionistin Brigitte Fimberger, ist klar, dass jemand, der einen Hund hält, auch die Verantwortung übernehmen muss. Doch die Realität sieht zuweilen anders aus. Das seit einem Jahr gültige Gesetz hat aus ihrer Sicht „überhaupt nichts“ geändert. „Ich hänge meinen Hund sowieso an und passe auf. Und andere, die tun überhaupt nichts - und die Hunde folgen auch nicht.“

Eine andere Hundebesitzerin sieht das anders: „Man fühlt sich als die Rasse, die ein bisschen zusammenhalten muss - gegen die Nicht-Hundebesitzer, die sich ablehnend verhalten.“

Spaziergängerin mit Hund im Winter in der Hellbrunner Allee in Salzburg

ORF

Pflicht-Ausbildung gilt nur für neu angemeldete Hunde

Die seit einem Jahr vorgeschriebene Ausbildung für Hunde und Hundebesitzer beginnt erst langsam zu greifen. Sie gilt nämlich nur für jene Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner nach 2012 angemeldet haben.

Viel geändert haben die neuen Regeln noch nicht, beobachtet Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP): „Sie agieren etwas vorsichtiger, sie halten sich an gewisse Spielregeln - und es kommt immer noch zu Zwischenfällen, die sehr sehr ernst sind. Vor allem unter Hundebesitzern kommt es zu Zwischenfällen - zwischen großen und kleinen Hunden. Hier haben wir sogar die größeren Probleme. Vielfach sind die Menschen auch mit dem Führen eines Hundes überfordert. Der Hund reißt sich los und man unterschätzt seine Kraft. Das ist sicherlich das größere Problem.“

„Bezirkshauptmannschaften sollen kontrollieren“

Die bestehende Regelung sei für die Gemeinden jedenfalls wenig befriedigend: „Im Grunde genommen gehört dieses Gesetz nicht in die Verantwortung der Gemeinden. Das sollten die Bezirksverwaltungsbehörden machen. Die haben die Sachverständigen. Die haben auch die Möglichkeit, auch Strafen auszusprechen. Die haben die Möglichkeit, auch in Häuser zu kommen. Wir haben das alles nicht.“

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