Neue Verordnung Hindernis für Stadtregionalbahn

Eine neue Verordnung stellt für die Pläne einer Stadtregionalbahn in der Stadt Salzburg ein großes Hindernis dar: Alle Eisenbahnkreuzungen müssen demnach einen Schranken oder eine Ampel haben, was eine Bahnstrecke an der Alpenstraße schwierig macht.

Nach der neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung müssen alle Kreuzungen zwischen Eisenbahnstrecken und Straßen entweder einen Schranken oder eine Ampel haben - ein Andreaskreuz als alleiniges Warnzeichen reicht nicht mehr aus.

Für die Pläne einer Bahnstrecke entlang der Alpenstraße vom Zentrum Richtung Süden bedeutet das einen herben Schlag, sagt Planungsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste): Da die Alpenstraße zahlreiche Querstraßen und Einfahrten hat, die alle dann einen eigenen Schranken oder eine Ampelanlage bräuchten, wäre die Bahnstrecke nur noch am Mittelstreifen der Alpenstraße möglich.

Hitzige Debatte im Gemeinderat

Bekannt wurde die Neuregelung im Zuge einer hitzigen Debatte in der Stadtpolitik um ein Bauprojekt an der Alpenstraße: SPÖ, Bürgerliste und Freiheitliche beschlossen im Gemeinderat einen sechsstöckigen Neubau neben einem Wüstenrot-Haus. Satt der bisher reservierten acht Meter Abstand zur Alpenstraße wird der Neubau bis auf zwei Meter an die Alpenstraße heranragen.

Diesen Bebauungsplan wollte die Stadt-ÖVP verhindern - schließlich würde damit die Trasse für die Stadtregionalbahn blockiert kritisierte ÖVP-Klubobmann Christoph Fuchs: „Es steht mittlerweile außer Streit, dass eine Regional-Stadtbahn nur als Nebenbahn auf einem eigenen Gleiskörper geführt werden kann. Ich kann mich in diesem Bereich dann gar nicht mehr bewegen - das wird ein Flaschenhals der Sonderklasse.“

Padutsch: Bahntrasse hätte auch so Platz

Ausrichten konnte die ÖVP mit ihrer Kritik nichts - der Neubau wurde trotzdem genehmigt. Denn „mit 28 Metern Ausbaubreite der Alpenstraße ist die Stadtregionalbahn machbar und es bleiben trotzdem bis zu vier Fahrstreifen übrig“, betonte Planungsstadtrat Padutsch.

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