Prozess: Krebsarzt als Profi-Betrüger?

Beim Landesgericht Salzburg wird seit Dienstag der im Jänner 2012 begonnene Prozess gegen einen 68-jährigen Arzt aus Deutschland wegen des Vorwurfs des schweren gewerbsmäßigen Betruges fortgesetzt. Es geht auch um Krebstherapien.

Der Dermatologe, der auch in Salzburg ordiniert hat, soll zehn krebskranke Personen mit einer umstrittenen Eigenbluttherapie behandelt, eine Wirksamkeit der Methode vorgetäuscht und dafür insgesamt rund 150.000 Euro kassiert haben. Die Patienten sind alle gestorben. Der Angeklagte hatte bisher seine Unschuld beteuert.

Zwei Anklagen

Gegen den Mediziner liegen mittlerweile zwei Anklagen vor. Die erste war schon im Vorjahr Thema des Schöffen-Prozesses, der von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer geleitet wird: Es geht um drei Patienten, die an Krebs im Endstadium litten und trotz der teuren Therapie wenig später verstorben sind. Ein männlicher Patient, der an einem bösartigen Darmkrebs erkrankt war und schon Metastasen an anderen Organen hatte, suchte den Arzt im November 2007 auf. Für die Eigenblut-Therapie zahlte er 11.637 Euro. Vier Monate später war er tot. Zwei Frauen zahlten für die alternative Krebsbehandlung Anfang der 2000er-Jahre 30.500 Euro und 15.735 Euro. Auch sie sind wenige Monate danach gestorben.

90.000 Euro herausgelockt?

In das Strafverfahren wurde nun die zweite, seit 10. Oktober rechtswirksame Anklage miteinbezogen. Der Dermatologe soll demnach im Tatzeitraum 1998 bis 2008 sieben Patienten - sechs Slowenen und einen Österreicher - mit dieser zweifelhaften Methode therapiert haben. Mit seinen Versprechungen, er könne sie heilen oder zumindest einen signifikanten Behandlungserfolg erzielen, habe er den Patienten Behandlungskosten von insgesamt rund 90.000 Euro herausgelockt, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Eine Slowenin musste für eine einjährige Therapie 40.769 Euro berappen.

Prozess voraussichtlich bis Freitag

Thema des Prozesses an den vier Tagen von Dienstag bis Freitag ist noch die erste Anklage. Danach wird die Verhandlung vertagt, um zu einem späteren Termin die Vorwürfe der zweiten Anklage genau zu beleuchten. Das Delikt schwerer gewerbsmäßiger Betrug ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.

Bei der sogenannten Eigenblutzytokine-Therapie wird abgenommenes Blut mit angereicherten, körpereigenen Abwehrstoffen indiziert. Dadurch sollen Krebszellen vernichtet werden. Laut Staatsanwaltschaft ist diese Methode wissenschaftlich umstritten. In Hinblick auf die fortgeschrittenen Erkrankungen der Patienten habe es der Angeklagte ernstlich für möglich gehalten, dass eine Heilung oder Lebensverlängerung realistisch nicht erwartet werden könne.

Vier Sachverständige

Zu dem Prozess wurden vier medizinische Sachverständige geladen - darunter ein Onkologe und ein Gerichtsmediziner. Die gerichtlich beeideten Experten werden ihre Gutachten erörtern und zusammen mit dem Beschuldigten dessen Behandlungsmethode analysieren.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Bereicherungsvorsatz des Arztes aus. Dieser hat bisher aber jede Schuld von sich gewiesen. Die Zelltherapie werde seit Jahren angewendet, auch in Österreich, und sei anerkannt, rechtfertigte sich der Dermatologe. Dass er das Wunder zur Heilung von Krebs erfunden hätte, sei blanker Unsinn, hatte sein Verteidiger Peter Hauser zu Prozessbeginn im Vorjahr erklärt.

Argumente der Verteidigung

Sein Mandant versuche lediglich, durch Zellmanipulationen das Tumorgeschehen zu verringern, sodass die Patienten "vielleicht besser, länger leben können, und sie auch wieder eine Chemo- oder Strahlentherapie oder Operation verkraften können. „Er hat Patienten, die zufrieden sind und heute noch leben und sich wohlfühlen, obwohl Ärzte sie aufgegeben haben“, sagte Hauser.