Ex-Finanzpolitiker: Prozess ruhend gestellt

Die beiden ehemaligen Landes-Finanzreferenten Wolfgang Eisl (ÖVP) und Georg Maltschnig (SPÖ) standen sich Mittwochvormittag vor Gericht gegenüber - eine Folge der Streitereien und Debatten um den Finanzskandals.

Eisl hatte den ehemaligen Interims-Finanzlandesrat Georg Maltschnig (SPÖ) auf Widerruf und Unterlassung geklagt, weil er, Eisl, ohne vorheriger Verständigung in einer Selbstanzeige des Landes namentlich erwähnt wurde und dies Maltschnig der Öffentlichkeit bei einer Pressekonferenz auch noch mitgeteilt hatte. Der Prozess wurde am Mittwoch zu einer außergerichtlichen Einigung ruhend gestellt.

Wiederherstellung der Ehre

Eisl fühlte sich aufgrund der Namensnennung in seinem Beruf als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beschädigt. Er wollte nicht in den Dunstkreis eines Steuerhinterziehers geraten und hatte deshalb die Klage auf Wiederherstellung seiner Ehre eingebracht.

Die Selbstanzeige des Landes betrifft den Zeitraum 2006 bis 2012. Eisl ist aber bereits 2004 aus der Landesregierung ausgeschieden. In dieser Anzeige hatte das Land um Straffreiheit für Eisl sowie für die ehemaligen SPÖ-Finanzreferenten Othmar Raus und David Brenner und andere Personen gefordert. Der Grund: Bei den „Aufräumarbeiten“ des Spekulation-Skandals wurde festgestellt, dass das Land Kapitalerträge, die über den sogenannten Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF) lukriert worden waren, möglicherweise versteuern hätte müssen.

Richterin um Beruhigung bemüht

Richterin Marina Mayer war um Beruhigung des Rechtsstreites bemüht. Ob es denn nach geschlagener Wahl noch sinnvoll sei, das Verfahren weiterzuführen, stellte sie die Frage in den Raum. Und ob man das Ganze nicht mit einer „etwas abgemilderten“ Erklärung Maltschnigs aus der Welt schaffen könne. Mayer hielt es jedenfalls für „nicht galant“, dass Eisls Name ohne vorheriger Kontaktaufnahme in der Anzeige erwähnt wurde, und sie verstehe es auch, dass die in der Anzeige genannten Personen mit einem gewissen Geruch einer strafbaren Handlung in Verbindung gebracht werden könnten.

„Wollte ihn nicht in schiefes Licht stellen“

Die beide Kontrahenten zeigten sich dann auf Anraten der Richterin zu einer außergerichtlichen Einigung gesprächsbereit. Maltschnig bedauerte, dass die betroffenen Personen vor Einbringung der Anzeige nicht verständigt wurden.

„Ich wollte Eisl nie in ein schiefes Licht stellen. Wir wollten diese Personen schützen“, so Maltschnig. Alles, was die Selbstanzeige betroffen hat, sei auf Empfehlung seiner Rechtsberater erfolgt. „Das Zeitfenster davor war sehr kurz. Ich habe die Erklärung von Anwälten und Universitätsprofessor Meinhard Lukas prüfen lassen. Ich fühle mich ungerecht vor die Richterin geführt“, so der Kurzzeit-Landesrat.

Eisl meinte dazu, er wolle mit der Klage erreichen, dass ihm keine Beteiligung an einer Steuerhinterziehung unterstellt werde. Er gab zu bedenken, dass es mit einer Ehrenerklärung durch Maltschnigs alleine nicht getan sei werde. „Er soll 5.000 Euro an die Kinderfreunde spenden“, so Eisl.

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