Höhere Strafen für Schulschwänzer

Ab Herbst sollen die Strafen für Schulschwänzer deutlich erhöht werden. Wenn ein Schüler an insgesamt fünf Tagen, 30 Stunden pro Semester oder an drei aufeinander folgenden Tagen ohne Entschuldigung fehlt, tritt ein Stufenplan in Kraft.

Der Nationalrat hat dieses neue „Schulschwänz-Paket“ verabschiedet. Der künftige Stufenplan sieht vor, dass in einem ersten Schritt ein Gespräch mit dem betroffenen Schüler und dessen Eltern geführt wird.

Führt dieses verpflichtende Gespräch zu keiner Besserung, werden Schulleitung, ein schulinterner Berater (beispielsweise ein Schulpsychologe) und in weiterer Folge die Schulaufsicht benachrichtigt. Besteht der Verdacht, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet ist, wird die Jugendhilfe eingeschaltet. Und hilft das alles nichts, müssen Eltern Verwaltungsstrafen von bis zu 440 Euro zahlen.

Skepsis gegenüber Geldstrafen

Mehr Verbindlichkeit und Beratung in dem neuen Gesetz seien positiv, bei den strengeren Geldstrafen sei er aber skeptisch, sagt Landesschulratspräsident Herbert Gimpl.

„Das sind mehrfahrbelastete Familien, die meistens auch bildungsfern sind und oftmals schon von Sozial- und Jugendämtern betreut werden. Hier noch eine Geldstrafe zu setzen, ist letztendlich kontraproduktiv zu dem, was wir uns erwarten - nämlich, dass die Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig in die Schule gehen“, argumentiert Gimpl.