Rad: Polizei kontrolliert Handyverbot

Seit Anfang April ist beim Radfahren das Handy am Ohr verboten - wer telefonieren will, braucht eine Freisprecheinrichtung. Das Telefonier-Verbot wird von der Polizei auch überwacht und es drohen saftige Strafen.

Die Polizei-Patrouille lauert bei sommerlichen Temperaturen - gut versteckt in der Salzburger Alstadt - wie etwa am Donnerstag in der Kaigasse. Die Beamten sehen die Handysünder am Fahrrad bereits lange bevor sie selbst entdeckt werden.

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„Wie soll das alles gleichzeitig gehen?“

Die meisten sind sehr überrascht, wenn sie angehalten werden. Doch Ausnahmen oder Ausreden gibt es nicht. Radfahren und dabei das Handy am Ohr haben - das wird seit kurzem bestraft.

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Radfahrerin beim Telefonieren erwischt.

„Man braucht ja nur zu bedenken: es stehen zwei Hände zur Verfügung, eine hält das Mobiltelefon und dann soll gleichzeitig gelenkt, gebremst werden, dann sollen Handzeichen gegeben werden - also alles miteinander wird nicht möglich sein“, sagt Verkehrspolizist Peter Spöttling.

Während sich die einen noch über die 50-Euro-Geldstrafe ärgern, sind andere für Überwachung und Kontrolle. Die Polizei wird ihre Kontrollen jedenfalls fortsetzen und mit Informationsblättern über die geänderten Bestimmungen zum Handy beim Radfahren aufklären.

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