Tod durch Substitol: Prozess vertagt

Der Prozess gegen einen Salzburger wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist Donnerstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Mann soll einer Frau einen Drogen-Ersatzstoff injiziert haben.

Bei der nächsten Verhandlung am Landesgericht Salzburg werden noch einige Zeugen einvernommen. Der Tod einer 29-jährigen Salzburgerin nach einer Injektion mit dem Drogen-Ersatzstoff Substitol wird bei diesem Prozess einem 32-jährigen Salzburger zur Last gelegt worden.

Er soll seiner Freundin im August 2011 zwei Spritzen injiziert und dadurch ihren Tod herbeigeführt haben. Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig.

Mögliche Überdosis

Die verabreichte Lösung habe zwischen 36 und 142 Milligramm reines Morphin enthalten, sagte Staatsanwalt Andreas Allex: „Die Frau starb an einer Vergiftung durch Mischintoxikation, das ist durch ein Gutachten belegt.“

Der sechsmal einschlägig vorbestrafte Mann sei noch am Tag seiner Entlassung aus der Justizanstalt Suben (OÖ), wo er eine Freiheitsstrafe verbüßt habe, zu der Salzburgerin gefahren und habe ihr auf deren Wunsch zwei Spritzen besorgt, erläuterte Allex.

Angeklagter verteidigt sich

Der arbeitslose Beschuldigte beteuerte, er habe der 29-Jährigen am Abend des 5. August nur einmal eine Spritze gesetzt. Die zweite habe sie sich selber verabreicht.

Er selbst habe sich einen Teil der Lösung injiziert: „Am nächsten Morgen bin ich aus der Wohnung gegangen, ich habe sie noch schlafen lassen.“ Als er am 6. August zurückkehrte, war die Frau tot: „Im Schock habe ich die Feuerwehr gerufen.“

Opfer-Anwalt fordert Teilschmerzensgeld

Verteidigerin Karin Sonntag erklärte, dass insgesamt sechs Einwegspritzen in der Wohnung lagen, „eine war noch ungebraucht“. Es sei durchaus möglich, dass die Frau nach dem Aufwachen sich selbst ein Suchtmittel gespritzt habe, „oder es wurde ihr durch andere Personen verabreicht“. Die Menge, die der Angeklagte der Frau verabreicht hat, „war nicht tödlich“.

Opferanwalt Stefan Rieder beantragte 2.000 Euro an Teilschmerzensgeld für eine Angehörige der Toten.