Lawinentod: Bedingte Haft für Wanderführerin

Zehn Monate Haft auf Bewährung plus 2.000 Euro Teilschmerzensgeld: Das ist das Urteil gegen eine Wanderführerin, die im Frühling 2012 bei Neukirchen (Pinzgau) mit ihrer Gruppe in eine große Nassschneelawine geriet. Ein Deutscher wurde dabei getötet.

Lawine Neukirchen am Großvenediger Schneeschuh Wanderführerin

Christophorus Flugrettung

Einsatzkräfte auf dem Lawinenkegel

Zwei Verfehlungen der 47 Jahren alten Pinzgauerin führten Dienstag zu dieser Verurteilung durch eine Richterin des Landesgerichtes: zu später Start bei dieser Wanderung an einem Frühlingstag mit steigender Lawinengefahr und zu geringe Sicherheitsabstände der einzelnen Teilnehmer in dem Unfallgebiet unter einem Steilhang.

Nicht rechtskräftig

Bei dem Lawinenabgang nahe Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) vor einem Jahr verstarb ein Teilnehmer der Wandergruppe, die auf Schneeschuhen unterwegs war. Der Wanderführerin - die keine staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin ist - drohten bei dem Verfahren bis zu drei Jahre Haft. Bewährungsstrafe und die 2.000 Euro Teilschmerzensgeld für Angehörige des Toten sind noch nicht rechtskräftig. Die Frau erbat sich Bedenkzeit, und der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab.

Ein Toter, sieben Verschüttete

Tödlich endete die nun bei Gericht verhandelte Tour für einen Teilnehmer aus Deutschland, während die anderen Opfer bei einem raschen Großeinsatz von Flug- und Bergrettern sowie Alpinpolizisten lebend ausgegraben werden konnten.

Der Frau wurden von der Staatsanwaltschaft drei rechtliche Verfehlungen vorgeworfen, zwei wurden vom Gericht letztlich gewertet.

Lawine Neukirchen am Großvenediger Schneeschuh Wanderführerin

Christophorus Flugrettung

Über diesen Steilhang kamen mit der starken Tageserwärmung die Schneemassen

Erstens sei die 14-köpfige Gruppe, bestehend aus Deutschen und Schweizern, unzureichend ausgerüstet gewesen. Die Angeklagte habe für die Gruppe keine Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte (LVS), Schaufeln und Sonden dabeigehabt, lautete der erste Vorwurf der Anklage.

Warum keine Notausrüstung für die Gruppe?

Nur die Beschuldigte selbst hatte eine Notfallausrüstung dabei, ein Schneeschuhwanderer aus der Schweiz trug noch eine Schaufel bei sich. Warum nicht alle Teilnehmer mit einer Notfallausrüstung ausgestattet waren, fragte am Dienstag die Richterin bei dem Prozess. „Weil wir als Wanderführer eigentlich nur dort unterwegs sein sollen, wo wir diese nicht brauchen“, antwortete die 47-jährige Beschuldigte mit leiser Stimme.

Außerdem wurde der Frau von der Anklage vorgeworfen, zu spät mit der Gruppe aufgebrochen zu sein. Obwohl der Lawinenlagebericht vor steigender Lawinengefahr im Tagesverlauf warnte, sei sie erst um 10.30 Uhr gestartet.

Prominenter Verteidiger: „Sie bekennt sich schuldig“

Drittens wurde der Wanderführerin vorgeworfen, dass sie die Teilnehmer nicht einzeln über den lawinengefährdeten Hang im Dürnbachtal bei Neukirchen gehen ließ. Der Hang gelte ohnehin als Einzugsgebiet von Lawinen. Damals hatte sich 200 Meter oberhalb der Gruppe eine große Nassschneelawine gelöst. Die Frau sowie sechs der Gäste wurden bis zu zwei Meter tief verschüttet, wobei der 40 Jahre alte Deutsche ums Leben kam.

Die Wanderführerin stand Dienstag wegen des Verdachtes der fahrlässigen Gemeingefährdung und der Körperverletzung vor Gericht. Ihr Verteidiger ist Andreas Ermacora - auch auf Alpinunfälle spezialisierter Anwalt aus Innsbruck, Alpinist und ehrenamtlicher Präsident des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV): „Die Angeklagte hat sich im Sinn des Strafantrages schuldig bekannt, weil sie im Nachhinein festgestellt hat, dass sie einer Fehleinschätzung unterlegen ist. Deswegen geht die Verurteilung grundsätzlich in Ordnung. Die Angeklagte wäre selbst fast ums Leben gekommen, war teilverschüttet, wurde zuerst ausgegraben, hat sich dann selbst befreit und an der Bergung der übrigen Teilnehmer mitgewirkt.“

Video über den Prozess:

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