Ablehnung für neues Bettelverbot
ORF
Der Salzburger Gemeinderat wird voraussichtlich am 20. März über den Amtsbericht entscheiden. Die Verordnung nennt namentlich eine Reihe von Gassen und Plätzen auf beiden Seiten der Salzach, an denen Polizei und Amt für Öffentliche Ordnung zuletzt ein vermehrtes Bettleraufkommen verzeichnet haben.
Dort soll täglich zwischen 8.00 und 22.00 Uhr das Betteln verboten werden. Betroffen sind auch Stege und Brücken, Teile der Kai-Promenade, Hausdurchgänge, der Mirabellplatz und die Wochenmärkte Schranne und Grünmarkt. Im Advent soll das Verbot auch auf dem Christkindlmarkt in der Altstadt gelten.
Keine SPÖ-Zustimmung zu Entwurf
Der Ball liegt nun beim Gemeinderat, er müsste den Amtsvorschlag beschließen. Die ÖVP steht hinter dem Entwurf. Die FPÖ sprach sich dafür aus, auch wenn ihr die Regelung nicht weit genug geht. Die Bürgerliste hingegen signalisierte klare Ablehnung.
Ausschlaggebend für Ja oder Nein ist damit das Abstimmungsverhalten der größten Fraktion im Gemeinderat, der Sozialdemokraten. Und Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) lehnt das neue Bettelverbot klar ab: „Es war das alte Gesetz totes Recht - und bei einer neuen Gemeindeverordnung soll das besser sein?“ Aggressives Betteln könne die Polizei auch jetzt unterbinden - „das ist das, was die Leute aufregt“.
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Hält Neuregelung vor Höchstgericht?
Rechtliche Grundlage für das Verbot jeglichen Bettelns an diesen Orten bildet der Paragraph 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes. Dieser trat mit 28. Dezember 2012 in Kraft, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende Juni 2012 das absolute Salzburger Bettelverbot gekippt und als verfassungswidrig aufgehoben hatte.
Die Neuregelung verbietet nur aufdringliches oder aggressives Betteln (etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen oder das Betteln mit unmündigen Minderjährigen), erlaubt aber das „stille“ Betteln mit Schild oder Hut.
Auch stilles Betteln teils verboten
Allerdings werden im Paragraph 29 Gemeinden ermächtigt, mit Verordnung an bestimmten Orten das stille Betteln doch zu untersagen, und zwar dann, wenn „zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert wird.“
Genau darauf beruft sich nun der Entwurf von Preuner - und will das grundsätzlich erlaubte „stille“ Betteln überall dort verbieten, wo eine hohe Zahl von Fußgängern, Radfahrern, Touristen und Reisegruppen und die „teilweise beengte Raumsituation“ offenbar für Störungen sorgen und ein Ausweichen vor den Bettlern unmöglich machen.
Generelles Altadt-Bettelverbot illegal
Ein Verbot in der gesamten Altstadt oder im Nahbereich von Geschäften oder Bankomaten, wo laut Polizei ebenfalls vermehrt Bettler anzutreffen sind, wurde laut Amtsbericht als zu „weitgehend und umfassend“ verworfen - wohl mit Blick auf das Höchstgericht, das hier einen Ansatzpunkt zum neuerlichen Kippen der Regelung finden könnte:
„Die Bereiche, die vom Verbot umfasst sein werden, stellen nicht einmal ein Prozent der städtischen Verkehrsfläche dar“, heißt es im Bericht: „Es stehen stillen Bettlern in ausreichendem Ausmaß Flächen - selbst im zentralsten Innenstadtbereich - für ihre Zwecke zur Verfügung“, heißt es im Amtsbericht
Geld- oder Haftstrafen drohen
Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von 500 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einer Woche. Grund für die Verordnung ist laut Amtsbericht die starke Zunahme an Bettlern in der Stadt Salzburg, besonders in der Zeit, nachdem der VfGH das absolute Bettelverbot kippte.
„In beinahe allen Bereichen der Innenstadt, an denen eine hohe Personenfrequenz herrscht, sind täglich zu jeder Tageszeit gehäuft stille Bettler zu beobachten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass alle paar Meter ein stiller Bettler steht oder kniet“, so der Bericht.