Finanzskandal: Monika R. verteidigt sich
Monika R., die Hauptbeschuldigte im Salzburger Finanzskandal, trat am Donnerstag erstmals an die Öffentlichkeit. In der Kanzlei ihres Anwalts Herbert Hübel stellte sie sich den Journalisten. Dabei wollte R. nur zu den Vorwürfen rund um die Gelder für den Wohnbaufonds Stellung nehmen.
„Mittel nur für Wohnbauförderung verwendet“
Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) hatte am Mittwoch ja gesagt, dass jene 445 Millionen Euro, die das Land bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) für den Wohnbaufonds aufnahm, die dort aber nie ankamen, für Spekulationsgeschäfte eingesetzt worden seien.
Franz Wieser
Dieser Vorwurf sei falsch, betonte Monika R.: „Es ist eindeutig nachweisbar, dass die Mittel der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur nur für die Wohnbauförderung verwendet wurden. Das ist auch aus den Einnahmen- und Ausgabenrechnungen sowie den Bilanzen des Landeswohnbaufonds klar ersichtlich und nachweisbar. Mit den Mitteln der ÖBFA wurden auch keine Wertpapiere gekauft.“
Monika R. verwies dafür auf den öffentlich zugänglichen Jahresabschluss des Landeswohnbaufonds: „Das Land hat über 1,65 Milliarden Euro an den Wohnbaufonds überwiesen. Dafür wurden auch Mittel der ÖBFA herangezogen.“ Seit Jahren sei nur ein kleiner Teil des Wohnbaugeld risikoarm und gewinnbringend veranlagt worden. Für 2011 weist der Rechnungsabschluss keine Verluste beim Anlagegeschäft aus.
Anwalt: Keine Wertpapierverluste
Wertpapierverluste beim Wohnbaugeld seien nie entstanden, sagt Anwalt Herbert Hübel: „Diese Vorhalte sind nicht mehr hinzunehmen. Immer, wenn ein Problem in der Regierung Burgstaller entsteht, sollen kleine Leute herhalten. Dieser Vorgangsweise wird ein Riegel vorgeschoben.“
Die 445 Millionen Euro „liegen in den Bilanzen drinnen“, betont der Anwalt. „Es ist nie weg gewesen. Wenn die Vertreter des Landes - vom Finanzreferenten bis zur Landeshauptfrau und ihre Berater - diese Zahlen nicht lesen können, dann werden andere Herrschaften darüber entscheiden müssen, wie das zu werten ist.“
Warum seit Wochen von Seiten der Landesregierung von „fehlenden“ 445 Millionen Euro gesprochen wurde, kann sich Hübel nicht erklären: „Bitte stellen Sie die Frage an die Betroffenen.“
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Klage gegen Burgstaller angedroht
Hübel setzte Burgstaller ein Ultimatum, ihre Aussagen zu widerrufen. Doch da sie das bis Donnerstagmittag nicht tat, „kommt sicherlich eine Klage“, sagte der Anwalt - vermutlich wegen Verleumdung, Kreditschädigung oder auch eine Amtshaftungsklage gegen das Land.
Allerdings hatte Hübel schon vor gut drei Wochen eine Klage gegen Burgstaller angekündigt, dann aber doch davon abgesehen - mehr dazu in Anwalt klagt Burgstaller doch nicht (salzburg.ORF.at, 17.12.2012)
Erster Termin beim Arbeitsgericht am 1. Februar
Zu allen anderen Fragen - wie zum Beispiel zum möglichen Spekulationsverlust von 340 Millionen Euro - wollen Monika R. und ihr Anwalt erst später etwas sagen. „Das ist einfach erklärt: Es geht einmal darum, dass dieser Sachverhalt klar und deutlich aufgeklärt wird. Das geht nur in Schritten“, sagt Hübel. „Es wird sonst alles vermengt. Und es ist für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar.“
Einen ersten Gerichtstermin in der Causa gibt es bereits: Am 1. Februar findet die erste Tagsatzung am Arbeitsgericht statt - hier bekämpft Monika R. ihre Entlassung.
Links:
- „Spekulationsverbot in die Verfassung“ (salzburg.ORF.at, 2.1.2013)
- Finanzskandal: ÖVP will Fakten (salzburg.ORF.at, 2.1.2013)
- Die Chronologie des Finanzskandals (salzburg.ORF.at, 30.12.2012)