Wildunfall: Autofahrerin klagt Land

Nach einem Autounfall mit Wildschaden hat eine Pongauer Lenkerin jetzt das Land Salzburg als Straßenerhalter geklagt. Der Schutz der Autofahrer sei an diesem Stück der Pinzgauer Straße (B311) vernachlässigt worden, argumentiert sie.

Der Unfall passierte am 6. Oktober 2011. Die Pongauerin Lenkerin fuhr um 0.15 Uhr auf der B311 von Zell am See kommend nach Hause. Bei Lend (Pinzgau) querte plötzlich ein Hirsch die vierspurige Straße, es kam zur Kollision. Der Hirsch verendete, die Frau bleibt unverletzt. Am Auto der Pongauerin entstand hingegen erheblicher Schaden.

Klage wegen fehlenden Wildzauns

Doch der Fall landet jetzt trotzdem bei der Richterin des Bezirksgerichts Zell am See: Denn die Lenkerin glaubt, dass der Unfall zu verhindern gewesen wäre und fordert vom Land rund 3.300 Euro Schadenersatz. Das Land habe es als Straßenerhalter verabsäumt, einen Wildzaun zu errichten und damit die Autofahrer zu schützen. Unmittelbar vor der Unfallstelle sei zwar das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ angebracht, ein Wildzaun fehle aber. Wenige Kilometer weiter, auf dem Gemeindegebiet von Goldegg (Pongau), seien sehr wohl Wildzäune errichtet worden, argumentiert die Klägerin.

Land und Jägerschaft entgegnen, dieser Straßenabschnitt sei bisher als nicht übermäßig gefährlich aufgefallen. Man könne nicht überall Wildzäune bauen. Das Urteil ergeht schriftlich und dürfte in den nächsten Wochen ausgefertigt und zugestellt werden.

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