Einsatz von Pistenraupen neu geregelt

Letzten Winter starben drei Menschen durch Unfälle mit Pistenraupen, zwei wurden schwer verletzt. Aus Sicherheitsgründen gelten diesen Winter auf Salzburgs Skipisten strengere Regeln für den Einsatz von Pistenraupen.

Im letzten Winter gab es drei Tote und zwei Schwerverletzte bei Unfällen mit Pistenraupen. Deshalb erging jetzt ein Erlass an alle Bezirkshauptmannschaften der besagt, dass Fahrten mit Pistenraupen während die Pisten geöffnet sind, auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden müssen.

Pistenraupe im Schnee

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Sicherheit der Skifahrer hat Vorrang

Fahrten von Pistenraupen während des Liftbetriebs sind nur gestattet für Rettungseinsätze oder wenn eine „Betriebsnotwendigkeit“ vorliegt. Damit sind Fahrten gemeint, die nicht außerhalb des Skibetriebes möglich sind, etwa für die Beseitigung von Gefahrenquellen oder für Präparierungsarbeiten, die für die Sicherheit der Skifahrer dringend notwendig sind.

Schulung für Pistenraupenfahrer

Mit diesem Erlass würden erstmals die Richtlinien im Land Salzburg vereinheitlicht und den bisher strengsten Vorschriften angepasst, heißt es im Büro des zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer. Die Salzburger Seilbahnwirtschaft hat sich zudem verpflichtet die Pistenraupenfahrer noch einmal besonders zu schulen. Außerdem wurde ein umfangreicher Leitfaden für Pistenraupenfahrer aufgelegt.

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