Prozess wegen Nazi-Wiederbetätigung

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung steht Donnerstag ein 17 Jahre alter Pinzgauer vor Gericht. Er soll in der Öffentlichkeit NS-Lieder gesungen und sich wohlwollend über Hitler geäußert haben.

Das Gesetz kennt in solchen Fällen kein Pardon: Geschworene müssen das Urteil sprechen. Das ist eine Gerichtsbesetzung wie bei Mord.

Drei Berufsrichter, acht Hauptgeschworene, zwei Ersatzgeschworene: Nationalsozialitische Wiederbetätigung wird sehr erst bewertet im österreichischen Strafgesetzgebung - geregelt im Verbotsgesetz. Und dies sieht allein für diesen 17-jährigen Angeklagten mit seinen NS-Liedern eine Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Haft vor.

Pinzgauer bereits amtsbekannt

Der Pinzgauer ist - abgesehen von den aktuellen Vorwürfen - ein amtsbekannter Fall: Schon drei Vorstrafen und unzählige Anzeigen wegen Nötigung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung, Betrug, Besitzes verbotener Waffen.

Dabei ist der junge Mann laut Gutachtern überdurchschnittlich intelligent und sieht harmlos aus - klein, schmal, mit weißem Sakko und sprachlich eloquent vor den Richtern.

Jedenfalls habe er ein Alkoholproblem, sagt der 17-Jährige, 15 Flaschen Bier pro Tag seien sein normales Pensum - und Notschlafstellen sein Zuhause. Das Urteil wird es erst am Freitag geben.