Ortschef genehmigte seiner Gemeinde Förderung

Einen schwerwiegenden Fall von Unvereinbarkeit kritisiert der Bundesrechnungshof: Der Bürgermeister von Berndorf (Flachgau) habe eine EU-Förderung unter anderem an seine Gemeinde in seiner Funktion als Landesbeamter selbst genehmigt.

Konkret stört den Rechnungshof eine Förderungszusage für Wegebau von rund 900.000 Euro, die der Berndorfer Bürgermeister Josef Guggenberger (ÖVP) in seiner Funktion als Leiter der zuständigen Stelle der Landesverwaltung unterzeichnete. Das Geld ging an eine Grundzusammenlegungs-Gemeinschaft, der auch die Gemeinde Berndorf angehört.

Drei Monate nach der Förderzusage verkaufte die Gemeinde ihre davon betroffenen Grundstücke an das Land und erhielt dafür 93.000 Euro, die Guggenberger den Rücklagen der Gemeinde zufließen ließ.

Bürgermeister: Formalfehler aus Unbedachtheit

Der Rechnungshof ortet in diesem Vorgehen einen schwerwiegenden Interessenskonflikt und rät dem Land, in solchen Fällen die Entscheidung an die nächsthöhere Stelle zu delegieren. Das Land Salzburg hält in seiner Stellungnahme fest, dass weder dem Bürgermeister noch der Gemeinde durch das Vorgehen ein Vorteil entstanden sei, die hundertprozentige Gleichbehandlung mit anderen Förderungswerbern sei gegeben.

Guggenberger selbst spricht gegenüber dem ORF von einem Formalfehler, der aus Unbedachtheit passiert sei. Es wäre sicher besser gewesen, wenn sein Chef den Bescheid unterschrieben hätte. Aber: An der Genehmigung „hätte sich nichts geändert, wenn ich nicht unterschrieben hätte“, sagt Guggenberger.