Freispruch nach ausländerfeindlichem Posting

Wegen Verhetzung durch ausländerfeindliche Postings auf Facebook stand am Freitag ein 39-jähriger Pongauer in Salzburg vor Gericht. Die Richterin sprach den Mann frei - es sei eine Unmutsäußerung gegen eine einzelne Person gewesen, keine Verhetzung.

Auf einer Facebook-Seite, die sich für Bleiberecht der jungen Dagestanerin Amina in Hallein (Tennengau) stark macht, hatte der 39-jährige zweifache Vater seine Parolen gepostet.

„Amina soll gehen, besser heute als morgen. Weg mit dem Dreck. Sofortige Abschiebung ohne wenn und aber“ hatte der gelernte Schlosser am 12. Mai auf die Facebook-Seite „Amina soll bleiben“ geschrieben. Im Chatroom habe er auch Äußerungen wie „türkische Zuwanderer müssen weg“ oder „wir brauchen keine Zuwanderer aus Anatolien“ beigepflichtet, beschuldigte ihn der Staatsanwalt in der Anklage wegen Verhetzung.

Angeklagter: Bin für Einhaltung des Fremdengesetzes

Der 39-Jährige betreibt selbst mehrere Facebook-Gruppen - unter anderem die H.C.-Strache-Fanclub-Seite oder die Seite „Pro Österreich contra Islam“. Mit Gleichgesinnten in Wien steht der Pongauer ebenfalls via Facebook in regem Austausch.

Beleidigen wollte er niemanden - er sei lediglich für die Einhaltung des Fremdengesetzes in Österreich, rechtfertigte sich der 39-Jährige am Freitag vor der Richterin. Das Wort „Dreck“ habe sich nicht auf Amina, sondern auf mittlerweile gelöschte Postings dazwischen bezogen.

Richterin: Äußerungen für Verhetzung zu allgemein

Die Richterin sprach den Mann frei. Die Äußerungen auf Facebook seien für den Tatbestand der Verhetzung zu allgemein, entschied sie. Und eine Anklage wegen Beleidigung könne nur mit Zustimmung der 15-jährigen Amina erhoben werden - und die gebe es nicht.

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