Versicherungen: Blitzableiter keine Pflicht

Ein Blitzableiter auf Gebäuden ist für die Versicherung kein „Muss“. Sie zahlt im Schadensfall üblicherweise auch ohne den Blitzableiter. Das bestätigt Reinhold Kelderer, Vorstand der UNIQA-Versicherung.

In der Nacht auf Mittwoch hatte in St. Johann (Pongau) - wie berichtet - ein Blitz in einem Bauernhof Türen und Fenster zerstört. Auf dem Bauernhaus ist kein Blitzableiter montiert. Aus der Sicht von Versicherungen ist das nicht unbedingt ein Nachteil für Versicherte.

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Gerald Lehner

Almen haben in vielen Fällen auch keine Blitzableiter

Das sei versicherungsrechtlich auch nicht unbedingt notwendig, sagt Versicherungsexperte Reinhold Kelderer. „Die baurechtlichen Vorschriften unterscheiden sich zum Teil von versicherungsrechtlichen. Natürlich werden oft Blitzableiter vorgeschrieben. Für uns als Versicherung ist es erforderlich, die Causalität zu prüfen, wie es zu einem Ereignis gekommen ist. Und wenn nicht grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, dann sind wir auch leistungspflichtig. Jedenfalls ist es nicht unsere Angelegenheit, einen Blitzableiter vorzuschreiben, sondern das ist Sache der baurechtlichen Vorschriften. Im gegenständlichen Fall in St. Johann geht es um die Frage, ob der fehlende Blitzableiter ursächlich für diesen Schaden war oder nicht.“

Landwirt erhält Blitzschaden refundiert

Der „Knablbauer“ in St. Johann hat einen Blitzschaden von rund 15.000 Euro ausgerechnet - das Geld dürfte er also von der Versicherung zurückbekommen.

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